Auszug - Besprechungspunkt: Vorstellung der Spielhallenkonzeption  

 
 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 04.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Lambert berichtet, dass der Bezirk Reinickendorf noch nicht ganz so stark von betroffen ist wie andere Bezirke, jedoch muss mit den Spielhallen restriktiv umgegangen werden

Herr BzStR Lambert informiert, dass Reinickendorf momentan nicht so stark von einer Antragsflut betroffen ist wie andere Berliner Bezirke.

Er erklärt, dass die Genehmigung von Spielhallen nicht ausgeschlossen werden kann, aber mit der Spielhallenkonzeption werde versucht, die Standorte der Spielhallen zu steuern.

 

Herr Yurdakul gibt Auskunft über den aktuellen Sachstand bezüglich der Spielhallenkonzeption.

Zielsetzung ist planungsrechtlich festzulegen, an welchen Standorten Spielhallen zulässig, nur unter bestimmten Auflagen zulässig oder nicht zulässig sind.

Aus diesem Grund hat sich das Planungsbüro intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandergesetzt, den Bezirk planungsrechtlich betrachtet, städtebauliche Kriterien entwickelt und eine typisierte Erhebung vorgenommen. Nach der Prüfung der baurechtlichen Grundlagen ist die Bestandserhebung abgeschlossen und es erfolgt die Erstellung der Spielhallenkonzeption.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Yurdakul erläutert Herr Helmuth-Paland, dass durch die Konzeption keine Rechtsverbindlichkeit besteht, sie ist lediglich eine Grundlage für die Bebauungspläne. Auf Nachfrage erklärt er, dass die Rechtssicherheit erst mit dem Bebauungsplan besteht.


 

 

 
 

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