Auszug - Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu den der NPD im Mietvertrag auferlegten Pflichten?  

 
 
52. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mo, 30.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sondersitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzBm Balzer berichtet dem Ausschuss, dass der im Mietvertrag enthaltene Widerrufsvorbehalt rechtswidrig war und das Foyers der NPD hätte zur Verfügung gestellt werden müssen

Herr BzBm Balzer berichtet den Ausschussmitgliedern, dass der im Mietvertrag enthaltene Widerrufsvorbehalt rechtswidrig war und das Foyer der NPD hätte zur Verfügung gestellt werden müssen.

Das Bezirksamt hat entschieden, in die nächste Instanz zu gehen und gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berufung einzulegen. Dieser Entscheidung wurde stattgegeben.

Es muss nun die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abgewartet werden.

 

Herr Brockhausen begrüßt die Entscheidung des Bezirksamtes, in Berufung zu gehen.


 

 
 

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