Auszug - Prüfungsergebnisse Betriebskostenabrechnungen  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 23.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0980/XVIII Prüfungsergebnisse Betriebskostenabrechnungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksamt
Verfasser:Jürn Jakob Schultze-Berndt
Lorenz Weser
 
Drucksache-Art:ErsuchenVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Abt. Gesundheit und Soziales
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hiller-Ewers weist kurz noch einmal auf die bekannte Problematik der Betriebskostenabrechnung, insbesondere bei der GSW, hin

Frau Hiller-Ewers weist kurz noch einmal auf die bekannte Problematik der Betriebskostenabrechnung, insbesondere bei der GSW, hin.

 

Herr BzStR Höhne erläutert die Schwierigkeiten der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Das Bezirksamt könne nur auf formale Korrektheit prüfen. Bezug nehmend auf die damalige Betriebskostenabrechnung bei der GSW (Rollbergsiedlung) berichtet Herr BzStR Höhne, dass von 900 Fällen 200 Mieter eine Nachforderung erhalten haben. In 15 Fällen lag die Forderung bei über 500 €.

Herr BzStR Höhne erklärt weiterhin, dass es im Allgemeinen nur 3 Gründe für eine Nachforderung gäbe:

 

  1. Fehlerhafte Abrechnung
  2. Unwirtschaftliches Verhalten
  3. Vorauszahlung für Betriebskosten zu niedrig angesetzt.

 

Herr BzStR Höhne berichtet von einem weiteren Fall. Die Nachforderung lag hier bei über 800 €. Das Ergebnis der Überprüfung vom Mieterverein sei noch nicht bekannt. Prinzipiell könne das Bezirksamt die Überprüfungen nicht vom Mieterverein vornehmen lassen. Das Bezirksamt müsste einen Vertrag mit einem Mieterverein schließen. Er wird diesen Vorschlag in der nächsten Stadträtesitzung einbringen.

 

Frau Hiller-Ewers teilt abschließend mit, dass ihr bekannt sei, dass alle Klagen von Mietern (Selbstzahler) der GSW bezüglich der Nachforderungen gewonnen wurden. Nur eine Klage wurde aus formellen Gründen abschlägig entschieden. Der Vorschlag von Herrn Höhne, die Betriebskostenabrechnungen von einem Mieterverein prüfen zu lassen, sollte auf Landesebene eingebracht werden.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Sozialausschusses beschließen einstimmig, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0980/XVIII – anzunehmen.

 
 

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