Auszug - Prüfungsergebnisse Betriebskostenabrechnungen
Frau
Hiller-Ewers weist kurz noch einmal auf die bekannte Problematik der
Betriebskostenabrechnung, insbesondere bei der GSW, hin. Herr
BzStR Höhne erläutert die Schwierigkeiten der Überprüfung von
Betriebskostenabrechnungen. Das Bezirksamt könne nur auf formale Korrektheit
prüfen. Bezug nehmend auf die damalige Betriebskostenabrechnung bei der GSW
(Rollbergsiedlung) berichtet Herr BzStR Höhne, dass von 900 Fällen 200 Mieter
eine Nachforderung erhalten haben. In 15 Fällen lag die Forderung bei über 500
€. Herr
BzStR Höhne erklärt weiterhin, dass es im Allgemeinen nur 3 Gründe für eine
Nachforderung gäbe:
Herr
BzStR Höhne berichtet von einem weiteren Fall. Die Nachforderung lag hier bei
über 800 €. Das Ergebnis der Überprüfung vom Mieterverein sei noch nicht
bekannt. Prinzipiell könne das Bezirksamt die Überprüfungen nicht vom
Mieterverein vornehmen lassen. Das Bezirksamt müsste einen Vertrag mit einem
Mieterverein schließen. Er wird diesen Vorschlag in der nächsten
Stadträtesitzung einbringen. Frau
Hiller-Ewers teilt abschließend mit, dass ihr bekannt sei, dass alle Klagen von
Mietern (Selbstzahler) der GSW bezüglich der Nachforderungen gewonnen wurden.
Nur eine Klage wurde aus formellen Gründen abschlägig entschieden. Der
Vorschlag von Herrn Höhne, die Betriebskostenabrechnungen von einem
Mieterverein prüfen zu lassen, sollte auf Landesebene eingebracht werden. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Die
Mitglieder des Sozialausschusses beschließen einstimmig, der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr.
0980/XVIII – anzunehmen. |
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