Auszug - Genehmigung der Niederschriften der 6. Sitzung vom 11.10.2007 und der 7. Sitzung vom 08.11.2007
Die Niederschrift der
6. Sitzung wird ohne Änderungen genehmigt, die Niederschrift der 7. Sitzung
liegt den Ausschussmitgliedern noch nicht vor. Der Vorsitzende Herr
Dannenberg (CDU) zitiert aus einer email des Schriftführers Herrn v. Marschall
(Grüne) an ihn betr. Meinungsverschiedenheiten zum Protokoll der 7. Sitzung:
“Ansonsten kann der Werdegang des Protokolls auch gerne im Ausschuss oder
im Ältestenrat diskutiert werden, ggf. unter Hinzuziehung des Rechtsamtes. Ich
hoffe aber, dass das nicht nötig ist und dies wirklich das letzte Mal war, dass
ich mich mit solchen Querelen herumschlagen muss.” Herr Dannenberg regt an,
in Zukunft nur noch Beschlussprotokolle zu schreiben. Sollte darüber kein
Konsens herrschen, wird er dies als Antrag im Ausschuss abstimmen lassen. Herr v. Marschall
erklärt sich bereit, als Schriftführer auch weiterhin Verlaufsprotokolle zu
fertigen. Als Neuling im Ausschuss habe er feststellen müssen, dass Protokolle
früherer Sitzungen nicht geeignet waren, einen Diskussionsstand zu erfahren.
Zumindest Informationen und auch Argumente der Ausschussmitglieder und
Fraktionen sollten festgehalten werden, um gefasste Beschlüsse nachvollziehen
zu können. Im vorliegenden Fall der 7. Sitzung wurden gar keine Beschlüsse
gefasst, sondern in einem Ortstermin Informationen gesammelt. Sollten diese gar
nicht festgehalten werden? Herr Schmidt (FDP)
erklärt, dass er grundsätzlich für reine Ergebnisprotokolle wäre, allenfalls der Bericht des Bezirksamtes sei
noch festzuhalten. Alternativ seien auch Wortprotokolle möglich, dies sei aber
im Ausschuss nicht leistbar. Alles dazwischen sei lückenhaft und subjektiv. Herr Huhn (CDU) fügt
hinzu, dass Verlaufsprotokolle auch emotional eingefärbt seien. Es reiche doch,
wie in der Niederschrift der BVV, Redebeiträge zu benennen und Beschlüsse
festzuhalten. Herr Dannenberg meint,
sechs Seiten seien einfach zu lang. Frau Hiller-Ewers (SPD)
wundert sich über die Diskussion: Sechs Seiten seien normal, wenn man
Diskussion und Argumentationen nachvollziehen wolle. Man solle doch froh sein,
einen Schriftführer zu haben, der bereit sei dies zu leisten. Solche
Diskussionen seien ihr aus anderen Ausschüssen nicht bekannt. Herr Dannenberg
erwidert, dann sei dies eben der erste Ausschuss. Der BVV-Vorsteher habe ihm
jedenfalls empfohlen, einen Beschluss fassen zu lassen, den er hiermit
beantragt: “Ab der 8.
öffentlichen Sitzung empfiehlt der Ausschuss, nur noch Beschlussprotokolle zu
fertigen.” Frau Borkenhagen (SPD)
fragt, was ein “Beschlussprotokoll” umfasse? Herr Dannenberg erklärt,
dies sei “Mehr als ein Ergebnisprotokoll”. Frau Borkenhagen und
Herr Schmidt erklären, die Unterscheidung sei ihnen unverständlich. Herr v. Marschall meint,
wenn die Frage der Protokolle im Ausschuss so breit diskutiert werde, dann
sollten die Ausschussmitglieder doch auch wissen, worum es konkret gehe: -
In
dem Entwurf für das Protokoll der 6. Sitzung habe er als Schriftführer einige
launige Formulierungen aufgenommen, die tatsächlich auch so geäußert worden
waren, aber nicht unbedingt einen Sachbeitrag leisteten und insoweit
überflüssig waren. Er hatte mit einer Rückmeldung gerechnet, diese Passagen
doch zu streichen. Stattdessen wurden die entsprechenden Stellen ohne
Rücksprache mit ihm gestrichen und die geänderte Version, die er gar nicht mehr
zu Gesicht bekommen hatte, als von ihm gezeichnet im Ausschuss verteilt. Inhaltlich
sei dies kein Verlust gewesen, in der Form aber nicht hinnehmbar, weshalb der
Vorgang auch im Ältestenrat thematisiert wurde. Im Ergebnis folgte der Hinweis,
dass das Protokoll im Original von Vorsitzendem und Schriftführer abzuzeichnen
ist. -
Der
Entwurf des Protokolls der 7. Sitzung, das der Schriftführer dem Vorsitzenden
geschickt hatte, wurde dann von Herrn Huhn stark überarbeitet und anschließend
vom Vorsitzenden an den Schriftführer zurückgeschickt. Nach dessen Auffassung
(und Nachfrage bei anderen Beteiligten) entsprachen die vorgeschlagenen
Änderungen allerdings nicht dem tatsächlichen Sitzungsverlauf und den dort
tatsächlich gemachten Äußerungen. Dazu einige wenige Beispiele: -
Soweit
Herr Huhn eigene Äußerungen ergänzte und präzisierte, ist dagegen zunächst
nichts einzuwenden. Allerdings stellt sich die Frage, warum diese Möglichkeit
nicht auch anderen Ausschussmitgliedern vorab eröffnet wurde. -
Der
Hinweis eines Bürgers, der in der öffentlichen Sitzung unwidersprochen blieb,
wurde gestrichen mit der Begründung, dass der Hinweis nicht zutreffend (?) und
das Protokoll doch öffentlich sei. -
Die
Kritik einer dritten Fraktion an der Ausschussregie durch den Vorsitzenden
wurde kurzerhand ganz gestrichen. -
Ein
Redebeitrag des Schriftführers selber wurde so verändert, dass die –
ebenfalls geänderte – Antwort von Herrn Huhn dazu passte. Spätestens die Änderung von Aussagen
Dritter ohne Rücksprache sei nicht hinnehmbar. Im übrigen bezweifle er, dass
der Ausschuss die Kompetenz habe, an der Geschäftsordnung der BVV vorbei
Beschlüsse zur Protokollerstellung zu fassen. Frau Borkenhagen meint, relevante
Argumente sollten im Protokoll erkennbar sein, also kein Wortprotokoll, aber
doch mit Inhalt gefüllt. Herr Wagner (SPD) sieht keine
Notwendigkeit, an der Protokollerstellung etwas zu ändern. Der TOP
“Genehmigung des Protokolls” erhalte dadurch Relevanz. Natürlich
sei subjektive Zurückhaltung einzuhalten, aber Pro und Contra der Diskussion
sollten enthalten sein zwecks Nachvollziehbarkeit getroffener Entscheidungen. Herr Schmidt sagt ebenfalls, dass er
erstmals in einem Ausschuss solche Debatten erlebe. Nach seiner Meinung gebe es
keine Regelungen in der Geschäftsordnung zum Verfahren. Ordnungsgemäß schicke
der Schriftführer seinen Entwurf an den Vorsitzenden, dessen
Änderungsvorschläge müssten mit dem Schriftführer abgestimmt werden. Soweit man
sich nicht einige, müsse jeder einzelne Streitfall im Ausschuss unter dem TOP
“Genehmigung” abgestimmt werden. Das Verfahren sei zwar aufwändig,
wenn man es schlimmstenfalls ein paar Mal durchgespielt habe, werde es sich
aber von alleine reduzieren. Herr Dannenberg schließt den TOP mit
dem Appell, das Protokoll doch kürzer zu fassen. Missfallensbekundung: Herr Dannenberg berichtet, dass es
eine Missfallensbekundung eines Ausschussmitgliedes gegen seine Amtsführung
gegeben habe. Er behalte sich auch weiterhin vor, als Vorsitzender
Sachverständige hinzuzuziehen und durch diese Sachdienliches vortragen zu
lassen. |
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