Auszug - Genehmigung der Niederschriften der 6. Sitzung vom 11.10.2007 und der 7. Sitzung vom 08.11.2007  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Grünplanung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Naturschutz und Grünplanung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:04 - 19:02 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Niederschrift der 6

Die Niederschrift der 6. Sitzung wird ohne Änderungen genehmigt, die Niederschrift der 7. Sitzung liegt den Ausschussmitgliedern noch nicht vor.

 

                        Der Vorsitzende Herr Dannenberg (CDU) zitiert aus einer email des Schriftführers Herrn v. Marschall (Grüne) an ihn betr. Meinungsverschiedenheiten zum Protokoll der 7. Sitzung: “Ansonsten kann der Werdegang des Protokolls auch gerne im Ausschuss oder im Ältestenrat diskutiert werden, ggf. unter Hinzuziehung des Rechtsamtes. Ich hoffe aber, dass das nicht nötig ist und dies wirklich das letzte Mal war, dass ich mich mit solchen Querelen herumschlagen muss.”

 

                        Herr Dannenberg regt an, in Zukunft nur noch Beschlussprotokolle zu schreiben. Sollte darüber kein Konsens herrschen, wird er dies als Antrag im Ausschuss abstimmen lassen.

 

                        Herr v. Marschall erklärt sich bereit, als Schriftführer auch weiterhin Verlaufsprotokolle zu fertigen. Als Neuling im Ausschuss habe er feststellen müssen, dass Protokolle früherer Sitzungen nicht geeignet waren, einen Diskussionsstand zu erfahren. Zumindest Informationen und auch Argumente der Ausschussmitglieder und Fraktionen sollten festgehalten werden, um gefasste Beschlüsse nachvollziehen zu können. Im vorliegenden Fall der 7. Sitzung wurden gar keine Beschlüsse gefasst, sondern in einem Ortstermin Informationen gesammelt. Sollten diese gar nicht festgehalten werden?

 

                        Herr Schmidt (FDP) erklärt, dass er grundsätzlich für reine Ergebnisprotokolle wäre,  allenfalls der Bericht des Bezirksamtes sei noch festzuhalten. Alternativ seien auch Wortprotokolle möglich, dies sei aber im Ausschuss nicht leistbar. Alles dazwischen sei lückenhaft und subjektiv.

 

                        Herr Huhn (CDU) fügt hinzu, dass Verlaufsprotokolle auch emotional eingefärbt seien. Es reiche doch, wie in der Niederschrift der BVV, Redebeiträge zu benennen und Beschlüsse festzuhalten.

 

Herr Dannenberg meint, sechs Seiten seien einfach zu lang.

 

                        Frau Hiller-Ewers (SPD) wundert sich über die Diskussion: Sechs Seiten seien normal, wenn man Diskussion und Argumentationen nachvollziehen wolle. Man solle doch froh sein, einen Schriftführer zu haben, der bereit sei dies zu leisten. Solche Diskussionen seien ihr aus anderen Ausschüssen nicht bekannt.

 

                        Herr Dannenberg erwidert, dann sei dies eben der erste Ausschuss. Der BVV-Vorsteher habe ihm jedenfalls empfohlen, einen Beschluss fassen zu lassen, den er hiermit beantragt:

 

                        “Ab der 8. öffentlichen Sitzung empfiehlt der Ausschuss, nur noch Beschlussprotokolle zu fertigen.”

 

                        Frau Borkenhagen (SPD) fragt, was ein “Beschlussprotokoll” umfasse?

 

                        Herr Dannenberg erklärt, dies sei “Mehr als ein Ergebnisprotokoll”.

 

                        Frau Borkenhagen und Herr Schmidt erklären, die Unterscheidung sei ihnen unverständlich.

 

                        Herr v. Marschall meint, wenn die Frage der Protokolle im Ausschuss so breit diskutiert werde, dann sollten die Ausschussmitglieder doch auch wissen, worum es konkret gehe:

-          In dem Entwurf für das Protokoll der 6. Sitzung habe er als Schriftführer einige launige Formulierungen aufgenommen, die tatsächlich auch so geäußert worden waren, aber nicht unbedingt einen Sachbeitrag leisteten und insoweit überflüssig waren. Er hatte mit einer Rückmeldung gerechnet, diese Passagen doch zu streichen. Stattdessen wurden die entsprechenden Stellen ohne Rücksprache mit ihm gestrichen und die geänderte Version, die er gar nicht mehr zu Gesicht bekommen hatte, als von ihm gezeichnet im Ausschuss verteilt. Inhaltlich sei dies kein Verlust gewesen, in der Form aber nicht hinnehmbar, weshalb der Vorgang auch im Ältestenrat thematisiert wurde. Im Ergebnis folgte der Hinweis, dass das Protokoll im Original von Vorsitzendem und Schriftführer abzuzeichnen ist.

-          Der Entwurf des Protokolls der 7. Sitzung, das der Schriftführer dem Vorsitzenden geschickt hatte, wurde dann von Herrn Huhn stark überarbeitet und anschließend vom Vorsitzenden an den Schriftführer zurückgeschickt. Nach dessen Auffassung (und Nachfrage bei anderen Beteiligten) entsprachen die vorgeschlagenen Änderungen allerdings nicht dem tatsächlichen Sitzungsverlauf und den dort tatsächlich gemachten Äußerungen. Dazu einige wenige Beispiele:

-          Soweit Herr Huhn eigene Äußerungen ergänzte und präzisierte, ist dagegen zunächst nichts einzuwenden. Allerdings stellt sich die Frage, warum diese Möglichkeit nicht auch anderen Ausschussmitgliedern vorab eröffnet wurde.

-          Der Hinweis eines Bürgers, der in der öffentlichen Sitzung unwidersprochen blieb, wurde gestrichen mit der Begründung, dass der Hinweis nicht zutreffend (?) und das Protokoll doch öffentlich sei.

-          Die Kritik einer dritten Fraktion an der Ausschussregie durch den Vorsitzenden wurde kurzerhand ganz gestrichen.

-          Ein Redebeitrag des Schriftführers selber wurde so verändert, dass die – ebenfalls geänderte – Antwort von Herrn Huhn dazu passte.

Spätestens die Änderung von Aussagen Dritter ohne Rücksprache sei nicht hinnehmbar. Im übrigen bezweifle er, dass der Ausschuss die Kompetenz habe, an der Geschäftsordnung der BVV vorbei Beschlüsse zur Protokollerstellung zu fassen.

 

Frau Borkenhagen meint, relevante Argumente sollten im Protokoll erkennbar sein, also kein Wortprotokoll, aber doch mit Inhalt gefüllt.

 

Herr Wagner (SPD) sieht keine Notwendigkeit, an der Protokollerstellung etwas zu ändern. Der TOP “Genehmigung des Protokolls” erhalte dadurch Relevanz. Natürlich sei subjektive Zurückhaltung einzuhalten, aber Pro und Contra der Diskussion sollten enthalten sein zwecks Nachvollziehbarkeit getroffener Entscheidungen.

 

Herr Schmidt sagt ebenfalls, dass er erstmals in einem Ausschuss solche Debatten erlebe. Nach seiner Meinung gebe es keine Regelungen in der Geschäftsordnung zum Verfahren. Ordnungsgemäß schicke der Schriftführer seinen Entwurf an den Vorsitzenden, dessen Änderungsvorschläge müssten mit dem Schriftführer abgestimmt werden. Soweit man sich nicht einige, müsse jeder einzelne Streitfall im Ausschuss unter dem TOP “Genehmigung” abgestimmt werden. Das Verfahren sei zwar aufwändig, wenn man es schlimmstenfalls ein paar Mal durchgespielt habe, werde es sich aber von alleine reduzieren.

 

Herr Dannenberg schließt den TOP mit dem Appell, das Protokoll doch kürzer zu fassen.

 

Missfallensbekundung:

                       

Herr Dannenberg berichtet, dass es eine Missfallensbekundung eines Ausschussmitgliedes gegen seine Amtsführung gegeben habe. Er behalte sich auch weiterhin vor, als Vorsitzender Sachverständige hinzuzuziehen und durch diese Sachdienliches vortragen zu lassen.

 


 

 
 

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