Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes XX-247-1 für das Grundstück Gertrudstraße 16 G im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf
Auf Nachfrage von
Herrn Meiler erläutert Herr Helmuth-Paland, dass die Einstufung der Fläche als
allgemeines Wohngebiet – und nicht als reines Wohngebiet, wie in der
unmittelbaren Nachbarschaft, wo die Grundstücke kleiner und somit nur als
reines Wohngebiet geeignet sind – mit der sonstigen Situation in
Hermsdorf begründet, wo allgemeines Wohngebiet vorherrscht. Das betreffende
Grundstück umfasst ca. 2.000 m². Nach derzeitigem Verhandlungsstand des
Liegenschaftsfonds wird es aber voraussichtlich nur ein Gebäude mit einer
Wohneinheit und einer Einliegerwohnung geben. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
nehmen die - Drucksache Nr. 0263/XVIII - zur Kenntnis. |
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