Auszug - Hundekot ordnungsgemäß entsorgen Rücküberweisung
Herr Leschnitzer begründet seitens der
CDU-Fraktion, warum das Ersuchen in den Ausschuss rücküberwiesen wurde. Herr Heinz-Jürgen Schmidt erklärt,
dass die Rechtslage klar und deutlich ist. Der Hundehalter hat die Pflicht, den
Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen. Herr Brockhoff teilt mit, dass die
SPD-Fraktion diesen Antrag beibehalten will. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für
Bürgerdienste sowie Ordnungs- und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten
beschließen mehrheitlich (5/8/0) der Bezirksverordnetenversammlung zu
empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 0023/XVIII – abzulehnen. |
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