Auszug - Namensschilder für Ordnungsamtsmitarbeiter
Herr Brockhausen begründet das
Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion. In der anschließenden Diskussion legen
die Ausschussmitglieder ihre unterschiedlichen Argumente dar und ziehen den
Vergleich mit Polizeibeamten, die ebenfalls mit Namensschildern ausgestattet
sind. Herr Schulz bringt einen
Änderungsantrag ein, der sich auf das tragen von Namensschildern auf
freiwilliger Basis bezieht. Herr BzStR Ruschin verweist auf die
bereits seit Jahrzehnten geführte Diskussion. Seiner Ansicht nach sollten die
Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit vor
Beleidigungen und Belästigungen jeglicher Art durch aggressives Verhalten von
Bürgern geschützt werden. Somit sieht er keine unmittelbare Notwendigkeit für
das sichtbare Tragen von Namensschildern. Herr Brockhausen gibt zu bedenken,
dass die Mitarbeiter mit ihrem Namen durchaus in der Öffentlichkeit stehen. Herr Leschnitzer teilt diese
Auffassung nicht und verweist u. a. auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
gegenüber den Mitarbeitern. Im weiteren Verlauf der Diskussion
werden die Aspekte im Zusammenhang mit belastenden Verwaltungsakten sowie die
Gleichbehandlung aller Verwaltungsmitarbeiter in Konfliktsituationen erörtert. Die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste sowie Ordnungs-
und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten beschließen mehrheitlich, der
Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr.
0024/XVIII – in folgender geänderter Fassung anzunehmen: Das Bezirksamt wird ersucht, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf freiwilliger Basis mit
Namensschilder auszustatten. |
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