TOP |
|
|
Betreff |
Drucksache |
|
Ö 1 |
|
|
|
Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
|
Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
|
Wahl eines Bezirksstadtrates / einer Bezirksstadträtin, der / die zugleich zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister / zur stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt wird |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
|
Wahl von vier weiteren Bezirksstadträten / Bezirksstadträtinnen |
|
|
|
|
Ö 5 |
|
|
|
Wahl der stellv. Schriftführerinnen / Schriftführer in den Vorstand der BVV |
|
|
|
|
Ö 6 |
|
|
|
Feststellungen |
|
|
|
|
Ö 6.1 |
|
|
|
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz |
|
|
0008/XXI |
|
Ö 7 |
|
|
|
Vorlagen zur Beschlussfassung |
|
|
|
|
Ö 7.1 |
|
|
|
Nachwahl von ehrenamtlichen Mitgliedern in eine Sozialkommission |
|
|
3512/XX |
|
Ö 7.2 |
|
|
|
Beschlussfassung über die Sitzungstermine der Bezirksverordnetenversammlung für das Jahr 2022 - 2. Jahreshälfte |
|
|
0004/XXI-01 |
|
Ö 7.3 |
|
|
|
Nachwahl eines ehrenamtlichen Mitgliedes in eine Sozialkommission |
|
|
0006/XXI |
|
Ö 8 |
|
|
|
Anträge |
|
|
|
|
Ö 8.1 |
|
|
|
Änderung §15 der Geschäftsordnung |
|
|
0012/XXI |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS net RatsinformationBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§15 der Geschäftsordnung "Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus dem/der Vorsteher/Vorsteherin, seinem/ihrem/ihrer Stellvertreter/Stelvertreterin und einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich.“ wird wie folgt geändert: "Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich. Sofern der/die Vorsteher/Vorsteherin sowie sein/ihr Stellvertreter/Stellvertreterin nicht durch die Fraktionen als Mitglieder benannt sind, werden sie als ständige Gäste mit beratender Stimme zu den Sitzungen beigeladen.“ |
|
|
|
|
24.11.2021 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
|
|
Ö 8.1 - überwiesen |
|
|
BeschlussBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§15 der Geschäftsordnung "Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus dem/der Vorsteher/Vorsteherin, seinem/ihrem/ihrer Stellvertreter/Stelvertreterin und einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich.“ wird wie folgt geändert: "Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich. Sofern der/die Vorsteher/Vorsteherin sowie sein/ihr Stellvertreter/Stellvertreterin nicht durch die Fraktionen als Mitglieder benannt sind, werden sie als ständige Gäste mit beratender Stimme zu den Sitzungen beigeladen.“ Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss
AbstimmungsergebnisAbstimmungsergebnis: dafür: SPD/B90/Grüne/AfD/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0
|
|
|
|
|
12.01.2022 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
|
|
Ö 14.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
|
|
BeschlussBeschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
§15 der Geschäftsordnung "Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus dem/der Vorsteher/Vorsteherin, seinem/ihrem/ihrer Stellvertreter/Stelvertreterin und einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich.“ wird wie folgt geändert: "Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich. Sofern der/die Vorsteher/Vorsteherin sowie sein/ihr Stellvertreter/Stellvertreterin nicht durch die Fraktionen als Mitglieder benannt sind, werden sie als ständige Gäste mit beratender Stimme zu den Sitzungen beigeladen.“ Gemäß Konsensliste Annahme gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Stimmen der CDU-Fraktion und AfD-Fraktion
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|