Tagesordnung - 2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf  

 
 
Bezeichnung: 2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ernst-Reuter-Saal
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten      
Ö 2  
Wahl des Bezirksbürgermeisters / der Bezirksbürgermeisterin      
Ö 3  
Wahl eines Bezirksstadtrates / einer Bezirksstadträtin, der / die zugleich zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister / zur stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin gewählt wird      
Ö 4  
Wahl von vier weiteren Bezirksstadträten / Bezirksstadträtinnen      
Ö 5  
Wahl der stellv. Schriftführerinnen / Schriftführer in den Vorstand der BVV      
Ö 6     Feststellungen      
Ö 6.1  
Feststellung über die vorzeitige Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gemäß § 25 Bezirksverwaltungsgesetz  
0008/XXI  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Nachwahl von ehrenamtlichen Mitgliedern in eine Sozialkommission  
3512/XX  
Ö 7.2  
Beschlussfassung über die Sitzungstermine der Bezirksverordnetenversammlung für das Jahr 2022 - 2. Jahreshälfte  
0004/XXI-01  
Ö 7.3  
Nachwahl eines ehrenamtlichen Mitgliedes in eine Sozialkommission  
0006/XXI  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Änderung §15 der Geschäftsordnung  
0012/XXI  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

§15 der Geschäftsordnung

 

"Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus dem/der Vorsteher/Vorsteherin, seinem/ihrem/ihrer Stellvertreter/Stelvertreterin und einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich.“

 

wird wie folgt geändert:

 

"Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich. Sofern der/die Vorsteher/Vorsteherin sowie sein/ihr Stellvertreter/Stellvertreterin nicht durch die Fraktionen als Mitglieder benannt sind, werden sie als ständige Gäste mit beratender Stimme zu den Sitzungen beigeladen.“ 
 

   
    24.11.2021 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 8.1 - überwiesen
    Beschluss

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

§15 der Geschäftsordnung

 

"Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus dem/der Vorsteher/Vorsteherin, seinem/ihrem/ihrer Stellvertreter/Stelvertreterin und einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich.“

 

wird wie folgt geändert:

 

"Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich. Sofern der/die Vorsteher/Vorsteherin sowie sein/ihr Stellvertreter/Stellvertreterin nicht durch die Fraktionen als Mitglieder benannt sind, werden sie als ständige Gäste mit beratender Stimme zu den Sitzungen beigeladen.“ 
 

Überweisung an den Geschäftsordnungsausschuss

 

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: SPD/B90/Grüne/AfD/FDP/Linke  dagegen: 0  Enthaltung: 0

 

   
    12.01.2022 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 14.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

§15 der Geschäftsordnung

 

"Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus dem/der Vorsteher/Vorsteherin, seinem/ihrem/ihrer Stellvertreter/Stelvertreterin und einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich.“

 

wird wie folgt geändert:

 

"Der Ältestenrat wird in der ersten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Er besteht aus einer von der Bezirksverordnetenversammlung festzusetzenden Zahl von Mitgliedern, die nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren von den Fraktionen benannt werden. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/Vorsteherin die Mitglieder und ihre Stellvertreter/Stellvertreterinnen schriftlich. Sofern der/die Vorsteher/Vorsteherin sowie sein/ihr Stellvertreter/Stellvertreterin nicht durch die Fraktionen als Mitglieder benannt sind, werden sie als ständige Gäste mit beratender Stimme zu den Sitzungen beigeladen.“ 
 

Gemäß Konsensliste Annahme gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der Stimmen der CDU-Fraktion und AfD-Fraktion

 

                 
 
 

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