Tagesordnung - 8. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 8. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschriften der 6. Sitzung vom 13.06.2017 und der 7. Sitzung vom 06.07.2017      
Ö 3  
Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) Beratung der Einzelpläne in 1. Lesung  
Enthält Anlagen
0473/XX  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

   
    06.07.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    12.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 9.4 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Überweisung an den Hauptausschuss

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU, SPD, AfD, B 90/Grüne, FDP, Die Linke       dagegen: /       Enthaltung:/

 

   
    13.07.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    18.07.2017 - Hauptausschuss
    Ö 4 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

 

   
    06.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 3 - erledigt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    14.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

vertagt

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    18.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

mit folgender Ergänzung:

 

Das Bezirksamt wird ermächtigt, die sich nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ergebenden redaktionellen Änderungen, die sich aus der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses ergeben, in den Bezirkshaushaltsplan einzuarbeiten. Über maßgebliche Änderungen ist dem Hauptausschuss zu berichten.

 

 

 

einstimmig beschlossen

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU / SPD / AfD / B90/Grüne / FDP / Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0

   
    20.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 2.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.Gegenstand des Antrages:

 

Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
(Doppelhaushalt)

 

2. Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen:

 

Haushaltsjahr

Einnahmen

Ausgaben

Verpflichtungs-ermächtigungen

2018

633.748.600

633.748.600

9.242.000 €

2019

641.737.900 €

641.737.900 €

4.295.000 €

 

3. Begründung:

 

Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-].

Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden.

Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“.

 

4.Rechtsgrundlage:

 

Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1  BezVG

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage).

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

mit folgender Ergänzung:

 

Das Bezirksamt wird ermächtigt, die sich nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ergebenden redaktionellen Änderungen, die sich aus der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses ergeben, in den Bezirkshaushaltsplan einzuarbeiten. Über maßgebliche Änderungen ist dem Hauptausschuss zu berichten.

 

 

 

 

Annahme

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: /   Enthaltung: /

Ö 3.1  
17:00 Uhr - Abt. Bauen, Bildung und Kultur Frau BzStR'in Schultze-Berndt Kapitel 3330 - Geschäftsbereich 3 Kapitel 3306 - Serviceeinheit Facility Management Kapitel 3610 - Volkshochschulen Kapitel 3620 - Musikschulen Kapitel 3630 - Kultur Kapitel 3640 - Bibliotheken Kapitel 3800 - Tiefbau und Straßenverwaltung Kapitel 3810 - Landschaftsplanung, Grün- und Freiflächen Kapitel 3820 - Friedhöfe Kapitel 4510 - Verwaltung von Finanzvermögen      
Ö 3.1.1  
Verfahren bei Sanierungsmitteln vereinfachen
0399/XX  
Ö 3.2  
18:00 Uhr - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport Herr BzStR Dollase Kapitel 3340 - Geschäftsbereich 4 Kapitel 3700 - Schule und Sport Kapitel 3701 - Grundschulen Kapitel 3702 - Sekundarschulen Kapitel 3703 - Gemeinschaftsschulen Kapitel 3704 - Gymnasien Kapitel 3705 - Sonderpädagogische Förderzentren Kapitel 3715 - Sportförderung Kapitel 4000 - Jugend Kapitel 4010 - Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Kapitel 4011 - Einrichtungen der Jugendarbeit Kapitel4021 - Kindertagesbetreuung Kapitel 4040 - Förderung von Familien und familiärer Erziehung Kapitel 4042 - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach SGB VII und Inobhutnahme Kapitel 4043 - Leistungen außerhalb SGB VIII Kapitel 4044 - Leistungen nach SGB XII und LPflGG außerhalb von Einrichtungen Kapitel 4045 - Leisungen nach SGB XII und LPflGG in Einrichtungen      
Ö 3.3  
19:00 Uhr - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt Herr BzBm Balzer Kapitel 3300 - Bezirksbürgermeister/in Kapitel 3302 - Beschäftigtenvertretungen Kapitel 3304 - Serviceeinheit Personal Kapitel 3305 - Serviceeinheit Finanzen Kapitel 3310 - Geschäftsbereich 1 Kapitel 3390 - Personalüberhang Kapitel 4200 - Stadtentwicklung und Quartiersmanagement Kapitel 4201 - Bau- und Wohnungsaufsicht Kapitel 4202 - Vermessung Kapitel 4300 - Umwelt- und Naturschutz Kapitel 4500 - Allgemeine Finanzangelegenheiten Kapitel 4520 - Stiftungen (ohne Heime)      
Ö 3.4  
Bezirksverordnetenversammlung Kapitel 3100 - Bezirksverordnetenversammlung      
Ö 4  
Verschiedenes      
                 
 
 

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