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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschriften der 6. Sitzung vom 13.06.2017 und der 7. Sitzung vom 06.07.2017 |
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Ö 3 |
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Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt)
Beratung der Einzelpläne in 1. Lesung |
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0473/XX |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister |
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06.07.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 3 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0
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12.07.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 9.4 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister Überweisung an den Hauptausschuss
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU, SPD, AfD, B 90/Grüne, FDP, Die Linke dagegen: / Enthaltung:/
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13.07.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 3 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0
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18.07.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 4 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0
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06.09.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 3 - erledigt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0
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14.09.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 2 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister vertagt
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0
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18.09.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister mit folgender Ergänzung: Das Bezirksamt wird ermächtigt, die sich nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ergebenden redaktionellen Änderungen, die sich aus der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses ergeben, in den Bezirkshaushaltsplan einzuarbeiten. Über maßgebliche Änderungen ist dem Hauptausschuss zu berichten. einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 (CDU / SPD / AfD / B90/Grüne / FDP / Linke)dagegen: 0Enthaltung: 0
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20.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 2.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: 1.Gegenstand des Antrages: Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushalt) 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der vom Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird mit folgenden Abschlusszahlen beschlossen: Haushaltsjahr | Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungs-ermächtigungen | 2018 | 633.748.600 € | 633.748.600 € | 9.242.000 € | 2019 | 641.737.900 € | 641.737.900 € | 4.295.000 € |
3. Begründung: Die Bezirke stellen gemäß § 26 a Landeshaushaltsordnung (LHO) Bezirks-haushaltspläne auf. Die Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über den vom Bezirksamt vorgelegten Entwurf [Art. 72 (1) Verfassung von Berlin -VvB-, § 12 (2) Nr. 1 Bezirksverwaltungsgesetz -BezVG-]. Der Bezirkshaushaltsplan ist unter Beachtung der LHO, der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO), der haushaltstechnischen Richtlinien (HtR) sowie der Hinweise im Aufstellungsrundschreiben 2018/2019 vom 23.12.2016 und dem Übersendungsschreiben zur "Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019" vom 19.04.2017 erstellt worden. Die Entwürfe der Einzelpläne sind vom Bezirksamt am 04.07.2017 auf der Grundlage der dem Bezirk bis dahin vorliegenden Berechnungsvorgaben beschlossen worden. Sie basieren auf den vom Bezirksamt festgelegten Eckwerten. Die bisher bekannten Auswirkungen aus den geplanten Plafondaufstockungen für die Jahre 2018 und 2019 wurden zunächst im Rahmen von Pauschalen Mehreinnahmen und Mehrausgaben berücksichtigt. Die titelscharfe Konkretisierung erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse der „technischen Fortschreibung der Globalsummen“ durch die Senatsverwaltung für Finanzen während des Beratungsprozesses durch „Nachschiebelisten“. 4.Rechtsgrundlage: Art. 72 (1) VvB, § 26 a LHO, § 12 (2) Nr. 1 BezVG 5.Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die haushaltsmäßigen Auswirkungen ergeben sich aus dem Entwurf des Bezirkshaushaltsplans (siehe Anlage). Frank Balzer Bezirksbürgermeister mit folgender Ergänzung: Das Bezirksamt wird ermächtigt, die sich nach der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung ergebenden redaktionellen Änderungen, die sich aus der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses ergeben, in den Bezirkshaushaltsplan einzuarbeiten. Über maßgebliche Änderungen ist dem Hauptausschuss zu berichten. Annahme
Abstimmungsergebnis: dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: / Enthaltung: /
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Ö 3.1 |
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17:00 Uhr - Abt. Bauen, Bildung und Kultur
Frau BzStR'in Schultze-Berndt
Kapitel 3330 - Geschäftsbereich 3
Kapitel 3306 - Serviceeinheit Facility Management
Kapitel 3610 - Volkshochschulen
Kapitel 3620 - Musikschulen
Kapitel 3630 - Kultur
Kapitel 3640 - Bibliotheken
Kapitel 3800 - Tiefbau und Straßenverwaltung
Kapitel 3810 - Landschaftsplanung, Grün- und Freiflächen
Kapitel 3820 - Friedhöfe
Kapitel 4510 - Verwaltung von Finanzvermögen |
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Ö 3.1.1 |
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Verfahren bei Sanierungsmitteln vereinfachen |
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0399/XX |
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Ö 3.2 |
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18:00 Uhr - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport
Herr BzStR Dollase
Kapitel 3340 - Geschäftsbereich 4
Kapitel 3700 - Schule und Sport
Kapitel 3701 - Grundschulen
Kapitel 3702 - Sekundarschulen
Kapitel 3703 - Gemeinschaftsschulen
Kapitel 3704 - Gymnasien
Kapitel 3705 - Sonderpädagogische Förderzentren
Kapitel 3715 - Sportförderung
Kapitel 4000 - Jugend
Kapitel 4010 - Jugendsozialarbeit, Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kapitel 4011 - Einrichtungen der Jugendarbeit
Kapitel4021 - Kindertagesbetreuung
Kapitel 4040 - Förderung von Familien und familiärer Erziehung
Kapitel 4042 - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte nach SGB VII und Inobhutnahme
Kapitel 4043 - Leistungen außerhalb SGB VIII
Kapitel 4044 - Leistungen nach SGB XII und LPflGG außerhalb von Einrichtungen
Kapitel 4045 - Leisungen nach SGB XII und LPflGG in Einrichtungen |
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Ö 3.3 |
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19:00 Uhr - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt
Herr BzBm Balzer
Kapitel 3300 - Bezirksbürgermeister/in
Kapitel 3302 - Beschäftigtenvertretungen
Kapitel 3304 - Serviceeinheit Personal
Kapitel 3305 - Serviceeinheit Finanzen
Kapitel 3310 - Geschäftsbereich 1
Kapitel 3390 - Personalüberhang
Kapitel 4200 - Stadtentwicklung und Quartiersmanagement
Kapitel 4201 - Bau- und Wohnungsaufsicht
Kapitel 4202 - Vermessung
Kapitel 4300 - Umwelt- und Naturschutz
Kapitel 4500 - Allgemeine Finanzangelegenheiten
Kapitel 4520 - Stiftungen (ohne Heime) |
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Ö 3.4 |
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Bezirksverordnetenversammlung
Kapitel 3100 - Bezirksverordnetenversammlung |
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Ö 4 |
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Verschiedenes |
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