Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und
Stadtplanung (federführend) und an den Umweltausschuss (mitberatend)
Gemäß
Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
(federführend) und an den Umweltausschuss (mitberatend)
21.01.2010 - Umweltausschuss
Ö 3.3 - vertagt
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Die
Mitglieder des Umweltausschusses beschließen einstimmig, die Beratung der
Drucksache – Nr. 1013/XVIII – zu vertagen.
15.04.2010 - Umweltausschuss
Ö 4.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Umweltausschusses sprechen sich mehrheitlich (12/2/0) gegenüber dem federführenden Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen – Drucksache Nr. 1013/XVIII – als Empfehlung in folgender geänderter Fassung anzunehmen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus nochmals dafür einzusetzen, dass Müllschlucker nicht gesetzlich verboten werden. Die Interessen der Mieter im MV dürfen nicht ignoriert werden.
Die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften sollen dazu vom Bezirksamt angehalten werden, Müllabwurfanlagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu betreiben und nicht zu schließen.
04.05.2010 - Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung
Ö 3.8 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es
wird folgender Beschluss gefasst:
Die
Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen
mehrheitlich (7/6/0), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das
Ersuchen - Drucksache Nr. 1013/XVIII - als Empfehlung in folgender
geänderter Fassung anzunehmen:
Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus
nochmals dafür einzusetzen, dass Müllschlucker nicht gesetzlich verboten
werden. Die Interessen der Mieter im MV dürfen nicht ignoriert werden.
Die
örtlichen Wohnungsbaugesellschaften sollen dazu vom Bezirksamt angehalten
werden, Müllabwurfanlagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu betreiben
und nicht zu schließen.