Gefahrenabwehr

Vogelspinne sitzt auf einer Hand
  • Ermittlung bei Hinweisen auf gefährliches Verhalten oder Schädigung durch Tiere
  • Bearbeitung von Hundebissvorfällen (u.a. Überprüfung von Hunden auf Gefährlichkeit und Anordnung folgender Maßnahmen wie Maulkorb- oder Leinenzwang)
  • Registrierung von Hunden, deren Rasse im Berliner Hundegesetz als gefährlich eingestuft wurde (sogenannte Listenhunde)
  • Bestimmung der Rassezugehörigkeit bei möglicher Zugehörigkeit zur Berliner Rasseliste
  • Verfolgung von Verstößen gegen das Hundegesetz Berlin und die Berliner Gefahrtierverordnung
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die nichtgewerbliche Haltung von gefährlichen Tieren wildlebender Arten (z. B. Exoten, Reptilien)
  • Beratung bei Fragen zu gefährlichem Verhalten von Tieren

Berliner Hundegesetz:

Es gilt zwischen dem Berliner Hundegesetz und der sogenannten Hundeverordnung zu unterscheiden.
In dem Berliner Hundegesetz, das seit dem 22. Juli 2016 in Kraft ist, sind die Neuregelungen zur Leinenpflicht für Hunde bereits verankert. Die Leinenpflicht gilt allerdings erst mit Inkrafttreten der sogenannten Hundeverordnung zum 01. Januar 2019. Sie regelt insbesondere die Anforderungen und Details für die Ausnahmen von der Leinenpflicht. Alle weiteren Informationen sowie Lesefassungen des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin und der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes finden Sie unter: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung

Bearbeitung von Hundebissvorfällen

Bissvorfälle und Gefahren durch Hunde im Bezirk Mitte können entweder bei der Polizei oder direkt in unserer Behörde angezeigt werden.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, benötigen wir genaue Angaben zum Hundehalter bzw. dem Haltungsort. Alle Beweise eines Angriffs oder einer Verletzung in Form von Zeugenangaben oder Behandlungsnachweisen von Ärzten und/oder Tierärzten sollten uns gesammelt zur Verfügung gestellt werden.
Der angezeigte Vorfall muss so detailliert wie möglich beschrieben werden, um eine die Gefährdung durch das Tier und die hierzu führenden Umstände klar erkennen zu können.

Beschwerden oder Anzeigen können in einigen Fällen auch anonym abgeben werden. Oftmals ist es jedoch zur erfolgreichen Bearbeitung erforderlich, mögliche Zeugen zu benennen oder nochmals mit dem Anzeigenden Rücksprache halten zu können.

Falls Sie als Hundehalter bzw. Hundehalterin wegen einer Anzeige eines Bissvorfalls von uns vorgeladen werden, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Dokumente zum Transponder / Chip
  • Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung
  • Impfausweis
  • ggf. schriftliche Aussage zum Hergang des Vorfalls (Formblatt wird Ihnen bei Vorladung zugesendet)

Der Hund wird hier im Rahmen der Sprechstunde in seinem Verhalten beobachtet. Üblicherweise werden Sie auf einem kurzen Spaziergang in der Umgebung unseres Dienststandortes von einem amtlichen Tierarzt/ einer amtlichen Tierärztin begleitet, der/ die Ihnen weitere Fragen zum Hergang des Vorfalls und möglichen Hintergründen stellt.

Nach dieser Vorstellung erfolgt eine kurze Besprechung zu möglichen Auflagen in der weiteren Haltung des Hundes (z. B. Sachkundenachweis, Leinenzwang, etc.)

  • Formular bei Hundebissen

    PDF-Dokument (1.0 MB) - Stand: 02.2020

Anmeldung von sogenannten "Listenhunden"

Die Haltung von folgenden Hunderassen und Mischlingen mit Anteilen der folgenden Rassen muss in Berlin der zuständigen Behörde angezeigt werden:

  • Pit-Bull
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Tosa Inu

Hierzu füllen Sie bitte das unten bereitgestellte Anzeigeformular aus und geben Sie es bei der Vorstellung Ihres Hund in unserer Dienststelle ab. Für die Registrierung zuvorgenannter Hunde im Bezirk Mitte wird eine Verwaltungsgebühr von 30,00 EUR berechnet, die +bar+ vor Ort entrichtet werden muss.

Bei unklarer Rassezugehörigkeit wird das Tier zunächst amtstierärztlich begutachtet und aufgrund des Aussehens und Verhaltens einer möglichen Rasseabstammung zugeordnet. Für ein Rassegutachten ist eine zusätzliche Gebühr von ebenfalls 30,00 EUR +bar+ zu entrichten.

Innerhalb von acht Wochen bzw. bis zum Abschluss des 15. Lebensmonates des Hundes müssen uns der Nachweis des

  • Wesenstest Ihres Hundes, Ihre
  • Sachkundebescheinigung sowie Ihr
  • polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei der Behörde) vorliegen.

Nach Abschluss der Anzeigeverfahrens erhalten Sie eine nummerierte grüne Plakette, die Ihnen als Nachweis der Registrierung dient.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Besuch bei uns oder vorab auf telefonische Nachfrage.

  • Formular - Anzeige nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin

    PDF-Dokument (860.0 kB) - Stand: 03.2020

Haltung von Tieren nach Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten

Die nichtgewerbliche Haltung von einigen exotischen oder wilden Tieren ist nach der Berliner Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten verboten oder von einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung abhängig.

Insbesondere die Haltung mancher gängiger Reptilien (z. B. einige Echsen oder Riesenschlangen, die eine Endgröße von mehr als 2 m erreichen können) ist Erlaubnispflichtig und an die Einhaltung von Auflagen gebunden.

Weitere allgemeine Informationen zum Thema finden Sie HIER

Zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Halten dieser Tierarten im Bezirk Mitte füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden es uns zu.
Bitte beachten Sie für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen!

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten

    PDF-Dokument (1.4 MB) - Stand: 03.2020

  • Antrag zum gewerbsmäßigen Führen von mehr als vier Hunden_(Dogwalker)

    PDF-Dokument (1.4 MB) - Stand: 03.2020

  • Merkblatt zum gewerbsmäßigen Führen von mehr als vier Hunden_(Dogwalker)

    PDF-Dokument (418.2 kB) - Stand: 03.2020

  • Antrag auf eine Sachkundebescheinigung

    PDF-Dokument (1.6 MB) - Stand: 03.2020

  • Merkblatt zur allgemeinen Leinenpflicht

    PDF-Dokument (154.5 kB) - Stand: 03.2020

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