Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination

Gesundheit wird spätestens seit der Ottawa-Charta der
Weltgesundheitsorganisation von 1986 als “ganzheitliches
Geschehen” gesehen.
Die neue Sichtweise zielt stärker auf die Erhaltung von
Gesundheit als auf die Bekämpfung von Krankheit. Gesundheit
ist von vielen Faktoren z.B. von Umwelt-, Arbeits-,
Wohnbedingungen ebenso wie vom persönlichen Verhalten
abhängig.
Seit Mitte der achtziger Jahre wurde in deutschen Kommunen die
Förderung gesunder Lebens- und Arbeitswelten verstärkt zum
Thema. In Berlin griff der Senat den Gedanken stärkerer
Gesundheitsplanung und Gesundheitsprävention Anfang der 90er
Jahre auf. Diese Aufgaben wurden erstmals 1994 im damaligen
Gesundheitsdienst-Gesetz – GDG
– verankert. Auch die Gesetzesänderung vom Mai 2006
schreibt dieses fort. Danach wird in jedem Bezirk das für das
Gesundheitswesen zuständige Bezirksamtsmitglied durch eine
gesonderte Organisationseinheit für Qualitätsentwicklung,
Planung und Koordination bei der Erfüllung der Aufgaben
unterstützt.
Die einzelnen Aufgabenbereiche werden im Folgenden näher
beschrieben: