Auf der Grundlage des Gesundheitsdienstgesetzes sind die Organisationseinheiten für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes Stabsstellen der für Gesundheit zuständigen Stadträtinnen und Stadträte der Berliner Bezirke und Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ihre Aufgabenfelder sind Gesundheitsförderung, Gesundheitsplanung, Gesundheits- und Sozialberichterstattung, Psychiatriekoordination sowie Suchthilfekoordination und Suchtprävention. Das Gesetz legt eine Orientierung der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes am Programm des Gesunde Städte-Netzwerks der Bundesrepublik Deutschland www.gesunde-staedte-netzwerk.de und an den Grundsätzen von Public Health fest. Berlin-Mitte ist seit 2001 Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk, in dem sich über 70 Städte und Gemeinden organisiert haben.
Weitere Informationen zur den Aufgaben der QPKs finden Sie in der Handreichung der Organisationseinheit QPK.