Der Fachbereich Schule

lernende Kinder

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Fachbereich Schule.

Sie erhalten hier die Kontaktinformation der Ansprechpartner für die Schulorganisation (äußere Schulangelegenheiten = alle organisatorischen Inhalte nichtpädagogischer Art), Schulplatzzuweisung, Schülerbeförderung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf / zum Schwimmunterricht, Sprachstandsfeststellung, Schulversäumnisanzeigen sowie deren Aufgaben.

Schuljahr 2024/2025 - Grundschule

Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 geboren ist, wird es am 01. August 2024 schulpflichtig. Dafür melden Sie Ihr Kind bitte in der für Sie zuständigen Grundschule laut Straßenverzeichnis (siehe Download unten) an. Die Anmeldungen finden vom 09. bis 20. Oktober.2023 statt.
Sie erhalten von Ihrer zuständigen Grundschule per Post eine Einladung zur Anmeldung. Sollten Sie keine Post erhalten, dann wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Grundschule.

Vorzeitige Einschulung: Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01. Oktober 2018 bis 31. März 2019 geboren ist, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Eine vorzeitige Aufnahme ist möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat (bitte legen Sie bei der Anmeldung den Quastatest vor). Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2019 geboren, kann es erst im Sommer 2025 eingeschult werden.

Spätere Einschulung: Falls Sie sich fragen, ob Ihr Kind wirklich schon bereit für die Schule ist, berücksichtigen Sie, dass sich die heutige Schule von der früheren unterscheidet. Hilfreich bei der Überlegung sind Einblicke in den Schulalltag. Dies können Besuche bei Tagen der offenen Tür an Schulen sein. Ebenso bietet sich eine schulärztliche Beratung an.
Eine Übersicht der Termine zum „Tag der offenen Tür“ können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Schulbeginn 2024

Alle Bescheide (Aufnahme- und Ablehnungsbescheide) werden am 17.05.2024 versandt.

Die Einschulungsfeier findet am Samstag, dem 07. September 2024, statt. Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind dann am Montag, dem 09.September 2024.

Noch ein wichtiger Hinweis zum Straßenverzeichnis der Berliner Schulen: Wir wurden von vielen Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass im Schulverzeichnis der Berliner Schulen (die Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) möglicherweise fehlerhafte bzw. überholte Angaben enthalten sind. Die Aktualisierung dieser Seite liegt nicht beim Bezirk, daher übernehmen wir dafür keine Verantwortung und gehen auf diesbezügliche Anfragen nicht mehr weiter ein! Bitte verwenden Sie daher nur das Straßenverzeichnis (siehe Download unten) dieser Webseite.

  • Schulanmeldung 2024

    PDF-Dokument (122.1 kB)

  • Einschulungsbereiche für das Schuljahr 24/25 nach Adresse

    PDF-Dokument (491.8 kB)

Hinweis zur Beurlaubung von der Schule:

Anträge auf Beurlaubung sind vor der Beurlaubung bei der zuständigen Schule formlos zu beantragen. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag. Eine Genehmigung im Nachhinein ist nicht möglich! Ihr Kind würde dann unentschuldigt in der Schule fehlen. Bei unentschuldigtem Fehlen kann ein Bußgeld auferlegt werden.

Noch ein Hinweis in eigener Sache

Derzeit finden in der Schulorganisation keine persönlichen Sprechstunden statt. Ihre Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an Schulorganisation@ba-mitte.berlin.de.

Es findet jeden Mittwoch eine Telefonsprechstunde von 9:00 bis 11:00 Uhr statt. In dieser Zeit können Sie uns unter der Rufnummer (030) 9018 26006 erreichen.

Schulorganisation/Schulplatzzuweisung für Oberschulen

Hinweise zu der Oberschulplatzvergabe (Jahrgangsstufe 7)

Alle Familien haben mit Datum vom 14. Juni 2023 einen Bescheid über die Schulplatzvergabe in die Jahrgangsstufe 7 für das kommende Schuljahr 2023/2024 erhalten. Es konnten nicht alle Erstwünsche an Mittes Schulen erfüllt werden, dies betraf in Mitte folgende Schulen:
• Heinrich-von-Stephan-Gemeinschaftsschule
• Herbert-Hoover-Schule
• John-Lennon-Gymnasium
• Lessing-Gymnasium und das
• Max-Planck-Gymnasium.
Aus diesem Grund konnten dort Zweit- und Drittwünsche nicht mehr erfüllt werden. Auch in anderen Bezirken ist die Situation ähnlich und es wurden viele Erst- bis Drittwünsche nicht erfüllt. Als zuständiges Schulamt stellen wir dann den Kindern einen Schulplatz zur Verfügung. Da wir nicht ausreichend Gymnasienplätze haben, erhielten einige Mitte Familien ein Schulplatzangebot außerhalb Mitte in Reinickendorf. Bitte melden Sie, unabhängig von einem möglichen Widerspruchsverfahren, Ihr Kind an der Angebotsschule an. Es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile. Bei Nichtanmeldung wird Ihnen durch das Schulamt formal ein Schulplatz zugewiesen.
Achten Sie bei Widersprüchen darauf, dass die Originalunterschrift drauf ist.

Ihr Kind hat das Probejahr am Gymnasium 7. Klasse nicht bestanden

Hat Ihr Kind das Probejahr am Gymnasium nicht bestanden und Sie wohnen in Mitte? Wir haben für unsere Mitte-Wohnortkinder zwei Rückläuferklassen Jahrgangsstufe 8 an den folgenden Schulen eingerichtet, an einer dieser Schulen können Sie Ihr Kind anmelden:

1. Willy-Brandt-Oberschule
Grüntaler Str. 5 in 13357 Berlin
Tel 4039492120 oder

2. Hedwig-Dohm-Oberschule
Stephanstr. 27 in 10559 Berlin
Tel 383 771 31.

Aufgrund fehlender Kapazitäten gibt es keine anderen Plätze. Bitte melden Sie sich an einer der zwei Schulen an und vermeiden Sie unnötige Anfragen, da dies einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand darstellt. Sie erhalten dann nach der Anmeldung an einer dieser Schulen eine Zuweisung durch das Schulamt.

Geht es bei Ihnen um eine andere Jahrgangsstufe (Klasse 9 bis 10) und Sie wohnen in Mitte, dann senden Sie bitte eine Mail mit den letzten zwei Zeugnissen und das Nichtversetzungsschreiben an: schulorganisation@ba-mitte.berlin.de.
Sie erhalten dann ein Zuweisungsschreiben für eine Schule, an der wir freie Kapazitäten haben.

Bei Zuzügen aus dem Ausland oder einem anderen Bundesland

Sie können sich bitte mit den letzten beiden Zeugnissen und der Anmeldebestätigung des Bürgeramts per E-Mail melden.

Beratung für die Anerkennung von Zeugnissen erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Der folgende Link führt Sie zu den entsprechenden Ansprechpartner*innen: Zeugnisanerkennungsstelle.

Schulwechsel innerhalb Berlins
Bei freiwilligem Schulwechsel an Grund- und Oberschulen entscheidet die Schule über die Aufnahme. Pädagogische Beratung und Ansprechpartner*innen für den freiwilligen Schulwechsel erhalten Sie bei der Regionalen Schulaufsicht.