Zuständig für Eingliederungshilfeleistungen ist der Teilhabefachdienst (THFD)

Der THFD ist Ansprechpartner für

  • Beratung in Fragen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
    Eingliederungshilfe umfasst:
    1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    3. Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    4. Leistungen zur sozialen Teilhabe

Zu Eingliederungshilfeleistungen gehören u.a.

  • Hilfe zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
  • Leistungen für Betreutes Einzelwohnen für Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer und / oder mehrfacher Behinderung
  • Hilfe für Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe
  • Leistungen für Assistenz (z.B. Einzelfallhilfe)
  • Leistungen im Arbeitsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Hilfe in Beschäftigungsstätten oder Tagesstätten
  • Budget für Arbeit / Budget für Ausbildung
  • Psychosoziale Betreuung für Suchtkranke
  • Hilfe bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
  • Leistungen für Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel oder andere Hilfsmittel
  • Hilfe zur Beschaffung, Ausstattung mit besonderen Bedienungseinrichtungen, Betrieb und Instandhaltung eines Kraftfahrzeuges

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
  • gültige Personaldokumente
  • Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bescheide vorrangiger Leistungsträger (beispielsweise Agentur für Arbeit, Integrationsamt, Rententräger, Krankenkassen)
  • gegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung und Schwerbehindertenausweis
  • geeignete Nachweise über relevante gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen
  • Einkommensnachweise (Einkommenssteuerbescheid des Vorvorjahres oder Rentenanpassungsmitteilung des Vorvorjahres)
  • Gegebenenfalls Jobcenterbescheid oder Grundsicherungsbescheid
  • Vermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung, Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbeversicherung, Bestattungsvorsorge, Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz und Ähnliches)

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe können Sie der Dienstleistungsbeschreibung entnehmen.

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

Dienstag und Donnerstag
09:00 – 13:00 Uhr

Für die Terminvereinbarung steht Ihnen Ihr Teilhabefachdienst telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.