Clearingstelle im Jobcenter Berlin Mitte

Coach, Problemlösung

Die Clearingstelle für die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II ist ein Modellprojekt des Bezirksamtes Mitte von Berlin und des Jobcenters Berlin Mitte.

Sie bietet Leistungsberechtigten des Jobcenters Berlin Mitte Klärung, Beratung und vermittelt zu den geeigneten Fachstellen.

Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.

Sozialpädagoginnen beraten Sie zu folgenden Themen: Sicherung der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Schulden, Sucht und psychosoziale Betreuung.

Für mehr Informationen bzw. wenn Sie das Angebot der Clearingstelle nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Arbeitsvermittler/in im Jobcenter oder schreiben uns eine E-Mail.

Clearingstelle Leichte Sprache

Was macht die Clearingstelle?
  • Wir bieten Ihnen ein Gespräch an.
  • Wir schauen wo Sie Hilfe benötigen.
  • Wir sagen Ihnen wo es Hilfe gibt.
  • Sie entscheiden was Sie machen.
  • Die Clearingstelle bietet kurzfristige Unterstützung an.
  • Längere Unterstützung suchen wir gemeinsam.

Nehmen Sie ein Gespräch wahr.
Auf Wunsch kann ein zweites Gespräch erfolgen.
Der Termin wird gemeinsam vereinbart.

Das Thema der Gespräche ist unterschiedlich:
  • Kinder oder Angehörige betreuen.
  • Schulden haben.
  • Süchtig sein.
  • Schwierigkeiten mit der Seele haben.
  • Probleme in der Gesellschaft haben.
Wie bekommen Sie ein Gespräch?
  • Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler oder Ihre Arbeitsvermittlerin an.
  • Die sagen der Clearingstelle Bescheid.
  • Wir brauchen Ihre schriftliche Erlaubnis.
  • Das ist für den Datenschutz.
  • Damit können die Daten vom Jobcenter an die Clearingstelle übertragen werden.
  • Sie erhalten eine schriftliche Einladung.
Wer kann die Clearingstelle nutzen?
  • Sie bekommen Geld vom Jobcenter.
  • Sie sind über 25 Jahre alt.
  • Sie erhalten keine Betreuung vom Fallmanagement.

Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.

Keine Sanktionen.

  • Flyer_CS_2021

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