Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bestattungen

Hinweis zur Zentralen Publikumssteuerung des Amtes für Soziales Mitte.
Bitte beachten Sie die aktuell geltenden Sprechzeiten und Hinweise:

https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/

Junge und alte Frau

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten

  • Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die eine unbefristete Rente wegen Erwerbsminderung beziehen.
Seniorenhände halten Geld und ein Portemonnaie

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten

Grabstein

Bestattungen

Bestattungskosten werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten (Erben / Angehörigen) nicht zugemutet werden kann, die Kosten selbst zu tragen.

Die aufgeführten Leistungen werden nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

Gehören Sie nicht zu den oben genannten Personenkreisen, können Sie Leistungen beim Jobcenter Berlin Mitte beantragen.

Sprechzeiten

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag
8:30 Uhr – 12:30 Uhr

Zur Bearbeitung Ihrer Leistungsansprüche können Termine zur Zeit nur in sehr dringenden Fällen vergeben werden! Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Vorsprachetermin über Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Eine Terminvereinbarung über die Rufnummer 115 ist nicht möglich.

Abgabe von Unterlagen

Bitte nutzen Sie die Post oder den Briefkasten am Haupteingang.
Zur Abgabe von Unterlagen brauchen Sie nicht bei Ihrer Sachbearbeitung zu erscheinen.

Alternativ können Sie uns Ihr Anliegen per Fax oder E-Mail mitteilen:

Fax: 9018 4 2340
E-Mail: Soz-Grundsicherung@ba-mitte.berlin.de

Sie sind im Leistungsbezug und haben keine Zahlung erhalten?
Sie sind anderweitig mittellos?

In diesen Fällen können Sie sich an die Gruppenleitung wenden:
Herr Göhring (Soz 24)
Frau Oschitzki (Soz 27)
Frau Weber (Soz 25)
Herr Kessel (Soz 28)

Beachten Sie bitte, dass hier nur die Prüfung der Mittellosigkeit erfolgen kann. Darüber hinausgehende Fragen, die Ihren Fall betreffen, können nur mit Ihrer Sachbearbeitung geklärt werden.