Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Logo des Leitlinienprozesses

Berlin-Mitte hat sich als erster Berliner Bezirk Leitlinien für Bürger*innenbeteiligung gegeben und somit klare Grundsätze und Regelungen für zukünftige Beteiligungsprozesse definiert.
Die Leitlinien wurden durch eine Arbeitsgruppe (AG) bestehend aus Mitgliedern der Bürgerschaft, der Verwaltung und der Politik sowie unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erarbeitet.

Leitlinien für Bürgerbeteiligung in Berlin-Mitte

  • Leitlinien für Bürgerbeteiligung des Bezirksamtes Mitte von Berlin

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 2017

Grundsätze für Bürger*innenbeteiligung

Das Kernstück der Leitlinien sind die folgenden neun Grundsätze, an denen sich zukünftig alle Bürger*innenbeteiligungsverfahren in Berlin-Mitte orientieren sollen:

  • Frühzeitige Information

    Es wird frühzeitig über geplante Vorhaben und damit verbundene Entscheidungsprozesse innerhalb des Bezirks informiert.

  • Ergebnisoffene Prozesse

    Die Beteiligungsverfahren sind ergebnisoffene Prozesse. Die Beteiligung startet zu einem Zeitpunkt, an dem wesentlicher Entscheidungsspielraum für den Gegenstand der Beteiligung besteht. Beteiligung braucht Zeit.

  • Klare Kommunikation

    Die Zielsetzung, der Gestaltungsspielraum und der zeitliche Rahmen werden zu Beginn des Beteiligungsverfahrens deutlich dargestellt. Ebenfalls werden die rechtlichen und inhaltlichen Grenzen des Beteiligungsverfahrens klar benannt. Der Prozess wird für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent kommuniziert. Geeignete Wege dafür werden eröffnet.

  • Zielgruppengerechte Ansprache

    Alle Bevölkerungsgruppen sollen die Möglichkeit haben, sich aktiv in Beteiligungsverfahren einzubringen. Hürden für die Beteiligung werden durch eine zielgruppengerechte Ansprache und passende Beteiligungsformate abgebaut.

  • Anerkennung der Interessenvielfalt

    Eine gute Bürger*innenbeteiligung erkennt die Interessenvielfalt verschiedener Gruppen innerhalb des Bezirks an. Die vielseitigen Erfahrungen, der Sachverstand und die Perspektiven aus Bürgerschaft, Verwaltung und Politik werden innerhalb des Beteiligungsprozesses zusammengetragen und wertgeschätzt. Kontroverse Themen werden lösungsorientiert diskutiert.

  • Dialogbereitschaft

    Gute Bürger*innenbeteiligung erfordert eine Dialogbereitschaft von allen Seiten. Zu Beginn des Prozesses festgelegte Spielregeln werden von allen Beteiligten eingehalten. Fairness und Respekt sind wichtige Werte in allen Diskussionsprozessen. Alle Beteiligten bringen sich konstruktiv in das Verfahren ein. Bürger*innenbeteiligung macht nur Sinn, wenn sich die Beteiligten darauf verständigen können, dass sie zur Verbesserung des jeweiligen Vorhabens beitragen wollen. Wenn in kontroversen Diskussionen kein Konsens erreicht werden kann, ist es Ziel, einen Kompromiss zu finden. Es bedarf eines strukturierten Verfahrens, um zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.

  • Verbindlichkeit

    Gute Bürger*innenbeteiligung setzt auf Verbindlichkeit. Die erarbeiteten Ergebnisse werden verbindlich und verlässlich umgesetzt, bzw. erläutert, welche Gründe dem entgegenstehen.

  • Dokumentation

    Die Ergebnisse des Verfahrens werden zeitnah dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird transparent dargelegt, wie Entscheidungen zu Stande gekommen sind und welche weiteren Schritte geplant sind. Gemeinsam erzielte Erfolge werden besonders kommuniziert, um die Beteiligungskultur im Bezirk zu stärken.

  • Ausreichende Ressourcen

    Gute Bürger*innenbeteiligung braucht personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen – diese sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Die Beteiligten eines Verfahrens tragen die Verantwortung dafür, im Verfahren sowie bei den Lösungsvorschlägen sorgsam mit den Ressourcen umzugehen.

Wie erfahren die Bürger*innen von Beteiligungsverfahren?

Informationen sind eine wichtige Grundlage für die Beteiligung. Um sich einbringen zu können, benötigen Bürger*innen Informationen über die Planungen von Politik und Verwaltung.

Um die Bürger*innen über aktuelle Planungen von Politik und Verwaltung auf dem Laufenden zu halten, werden laufende oder geplante Vorhaben des Bezirks Berlin-Mitte auf einer Vorhabenliste veröffentlicht – unabhängig davon, ob eine Bürger*innenbeteiligung für das jeweilige Vorhaben vorgesehen ist oder nicht.

Die Vorhabenliste wird regelmäßig durch das Büro für Bürger*innenbeteiligung gepflegt und hier veröffentlicht.

Wie können Bürger*innen Beteiligungsverfahren initiieren?

Grundsätzlich gibt es verpflichtende formelle Beteiligungsverfahren, die per Gesetz vorgeschrieben sind. In diesen Fällen eröffnet die zuständige Verwaltungsabteilung die Beteiligung auf die vorgeschriebene Weise. Die hier dargestellten Möglichkeiten, Beteiligung zu initiieren, gehen über diese formellen Beteiligungsverfahren hinaus und betreffen insbesondere die Möglichkeiten der informellen, d.h. nicht vorgeschriebenen Beteiligung. Sowohl Politik bzw. die BVV, die Verwaltung und Bürger*innen als Einzelpersonen oder als bürgerschaftlicher Initiativen können Initiator*innen einer solchen Form von Bürger*innenbeteiligung sein.

Bürger*innen können eine Bürger*innenbeteiligung anregen
  • zu Vorhaben der Vorhabenliste zu denen bislang keine Beteiligung vorgesehen ist (oder im Sonderfall zu Vorhaben des Bezirks, die nicht auf der Vorhabenliste stehen)
  • zu Themen darüber hinaus, die in der Zuständigkeit des Bezirks liegen.

Um Beteiligungsverfahren anzuregen, können sich die Bürger*innen an das Büro für Büro für Bürger*innenbeteiligung, die Stadtteilkoordinator*innen oder an die zuständige Fachverwaltung wenden. Kinder- und Jugendliche wenden sich an das Kinder- und Jugendbüro Mitte oder die Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung im Moabiter Ratschlag e.V.

Detaillierte Informationen über die Initiierung von Beteiligungsverfahren finden Sie in den Leitlinien.

Weiterentwicklung der Leitlinien

Die Leitlinien verstehen sich als „lernendes Instrument“. Sie werden von Verwaltung, Politik und Bürgerschaft eingeübt und erprobt. Erfahrungen aus der Umsetzung der Leitlinien werden regelmäßig ausgewertet auf dieser Basis weiterentwickelt.