Kindschaftsrechtliche Vertretung und Beratung

Rechtliche Beratung

Wir beraten Sie zu unterschiedlichen rechtlichen Fragestellung. Hier finden Sie einen Überblick zu den Beratungsthemen.

Für die Beurkundung von Erklärungen wie der Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, oder Unterhaltsverpflichtung bitten wir Sie um vorherige Terminabsprache.

Sprechzeiten (nach vorheriger Absprache per E-Mail, oder Telefon):
Dienstag – 09:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag – 14:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Mädchen legt Hand auf den Babybauch seiner Mutter

Beistandschaften - Beratung

Die Beistandschaft berät und unterstützt bei der Vaterschaftsanerkennung und der Regelung des Kindesunterhaltes. Weitere Informationen

Frau am Empfangstresen lässt sich ein Formular erklären

Beurkundungen

Das Jugendamt bietet Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Erklärungen zum gemeinsamen Sorgerecht sowie Unterhaltsverpflichtungen an. Weitere Informationen

Urkunde

Sorgeregister - Bescheinigung

Das Jugendamt führt das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte an die Sorgeberechtigte Person (Negativbescheinigungen). Weitere Informationen

Fröhliche Mutter füttert ihr Kind mit einem Löffel

Vormundschaften und Pflegschaften

Das Familiengericht bestellt das Jugendamt zum Vormund oder zum Pfleger, wenn die Angelegenheiten der Personen- oder Vermögenssorge für ein Kind geregelt werden müssen. Weitere Informationen