Hausordnung der Stadtbibliothek Berlin-Mitte

gültig ab 16. Juni 2018

Um Ihnen und unseren anderen Besucherinnen und Besuchern einen erfolgreichen und angenehmen Aufenthalt in unseren Bibliotheken zu ermöglichen, bitten wir Sie um Beachtung der in dieser Hausordnung festgelegten Regelungen. Sie ergänzen § 5 Abs. 1 der Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) vom 16.06.2018.

  • 1 Allgemeines
    • 1.1 Diese Hausordnung gilt für die Bibliotheken:
      • Bezirkszentralbibliothek Philipp-Schaeffer, Brunnenstr. 181, 10119 Berlin
      • Bibliothek am Luisenbad, Badstr. 39, 13357 Berlin
      • Bruno-Lösche-Bibliothek, Perleberger Str. 33, 10559 Berlin
      • Schiller-Bibliothek mit @hugo Jugendmedienetage, Müllerstr. 149, 13353 Berlin
      • Hansabibliothek, Altonaer Str. 15, 10557 Berlin
      • Bibliothek Tiergarten Süd, Lützowstr. 27, 10785 Berlin
      • Kurt-Tucholsky-Bibliothek, Rostocker Str. 32b, 10553 Berlin
    • 1.2 Mit dem Betreten des Gebäudes erkennen Sie die Benutzungsbedingungen (BÖBB) und die Hausordnung der Stadtbibliothek Berlin-Mitte in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an.
    • 1.3 Die Ausübung des Hausrechts steht der Fachbereichsleitung Bibliotheken im Amt für Weiterbildung und Kultur des Bezirksamts Mitte von Berlin zu und wird im Auftrag vom Bibliothekspersonal wahrgenommen. Diese sind berechtigt, Besucherinnen und Besuchern Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
    • 1.4 Eine Nichtbeachtung von Weisungen bzw. ein Verstoß gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot zur Folge haben.
    • 1.5 Der Aufenthalt in den Bibliotheksräumen außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Bibliothekspersonal gestattet.
  • 2 Verhalten in der Bibliothek
    • 2.1 Im allseitigen Interesse haben Besucherinnen und Besucher sich stets so zu verhalten, dass andere Besucherinnen und Besucher und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek nicht behindert, gefährdet oder in ihren berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt werden.
    • 2.2 Lebensmittel und Getränke dürfen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen der Bibliothek verzehrt werden. In alle anderen Bereiche der Bibliothek dürfen Lebensmittel und Getränke sowie andere Materialien, die geeignet sind, Medien oder Mobiliar zu beschädigen oder zu beschmutzen, nicht mitgenommen werden. Die durch eine etwaige Beschädigung oder Beschmutzung entstehenden Kosten sind von der Verursacherin bzw. dem Verursacher zu erstatten. Der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
    • 2.3 Das Rauchen ist in allen Räumen (einschließlich Toiletten, Flure, Treppenaufgänge usw.) untersagt.
    • 2.4 Das Öffnen / Schließen von Fenstern sowie das Ein- / Ausschalten bibliothekseigener Geräte darf nur durch das Bibliothekspersonal erfolgen.
    • 2.5 Das Verändern von technischen Geräten und Anlagen der Bibliothek ist nicht gestattet, dazu zählt auch das selbständige Beheben von technischen Störungen.
  • 3 Mitbringen von Tieren, Gegenständen, Geräten / Haftung
    • 3.1 Das Mitbringen von Tieren in die Bibliotheksräume ist – mit Ausnahme von Blindenführhunden – nicht gestattet.
    • 3.2 Fahrräder, Sportgeräte, große oder sperrige Gepäckstücke und andere, den Bibliotheksbetrieb störende Gegenstände dürfen nicht mit in die Bibliothek gebracht werden.
    • 3.3 Die Stadtbibliothek Berlin-Mitte haftet grundsätzlich nicht für von Besucherinnen und Besuchern mitgebrachte Sachen.
    • 3.4 In der Bibliothek sind tragbare Computer zugelassen. Für die Stromversorgung solcher Geräte können unbelegte, frei zugängliche Steckdosen genutzt werden. Der Anschluss größerer Verbraucher ist nicht gestattet. Eigene Geräte dürfen nicht an das Datennetz der Bibliothek angeschlossen werden.
    • 3.5 Mobiltelefone dürfen in den Bibliotheksräumen genutzt werden, Klingeltöne, Musikgeräusche u.a. Toneffekte sind jedoch während des Aufenthalts in der Bibliothek stummzuschalten. Während der Dauer von Veranstaltungen ist die Nutzung von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht gestattet.
  • 4 Sonstiges
    • 4.1 Das Betreten von nicht-öffentlichen Bereichen / Diensträumen ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Bibliothekspersonal gestattet.
    • 4.2 Film-, Foto- und Dreharbeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Anmeldung und Genehmigung durch die Fachbereichsleitung.
    • 4.3 Die Durchführung von Sammlungen und Unterschriftensammlungen ist grundsätzlich nicht möglich.
    • 4.4 Der Aushang von Plakaten und das Auslegen von Materialien bedarf der vorherigen Zustimmung der Bibliotheksleitung.
    • 4.5 Für jede Form gewerblicher Tätigkeit, des Verkaufs von Waren und kommerzieller Werbung bedarf es der schriftlichen Anmeldung und Genehmigung durch die Fachbereichsleitung Bibliotheken im Amt für Weiterbildung und Kultur des Bezirksamts.

Berlin, den 16.06.2018

Bezirksamt Mitte von Berlin
Geschäftsbereich Bezirksbürgermeisterin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Bibliotheken

Stefan Rogge
Fachbereichsleitung

  • House rules of the Stadtbibliothek Berlin-Mitte

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