Informationen zur Antragstellung

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Antragstellung in der Förderperiode 2021-2027

Die Umsetzung der ESF+-Förderung im Land Berlin wurde in der Förderperiode 2021-2027 strukturell verändert und deutlich zentralisiert.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) übernimmt in der Förderperiode 2021-2027 das komplette Fördermanagement und fungiert als Treuhänder der Fachstellen im Land Berlin.

Für erste Informationen oder bei Fragen zum Antragsprozess wenden sich Projektträger bitte an die Investitionsbank Berlin (IBB):

Bewilligung einer Förderung

Berliner Projektträger können sich im Rahmen verschiedener Wettbewerbe oder Ausschreibungen auf eine ESF+-Förderung bewerben. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie im Amtsblatt oder auf dieser Webseite unter Projektausschreibungen- und Aufrufe.

Die Auswahl der Projekte, die dann mit ESF+-Mitteln finanziert werden, erfolgt nach klaren Kriterien, die für jedes Förderinstrument im Programm des ESF+ festgelegt sind (Projektauswahlkriterien).

Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung

Allgemeine Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung sind:

  • … dass der Projektträger in Berlin ansässig ist,
  • … dass die Höhe der Projektkosten wirtschaftlich angemessen und die Gesamtfinanzierung gesichert ist,
  • … dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist,
  • … dass das Projekt durch nationale Mittel (des Landes Berlin oder des Bundes) kofinanziert wird,
  • … dass die bereichsübergreifenden Grundsätze des ESF+-Programms beachtet werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.