Das Studium zur Diplom-Finanzwirtin beziehungsweise zum Diplom-Finanzwirt ist sehr praxisorientiert. Die Fachstudienzeiten an der FHF, die in fünf Abschnitte aufgeteilt sind, werden von berufspraktischen Studienzeiten im Finanzamt ergänzt. Dadurch ist eine ständige und direkte Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis gewährleistet.
Im Finanzamt werden die wichtigsten Abteilungen durchlaufen, die unsere Nachwuchskräfte für einen späteren Einsatz vorbereiten. In der praktischen Ausbildung liegt der Schwerpunkt auf der Bearbeitung von Steuererklärungen (sogenannte Veranlagung) einschließlich der Festsetzung der zu zahlenden Steuer(n). Hier prüfst du unter Anwendung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften die Angaben der Bürgerinnen und Bürger sowie der Berliner Unternehmen zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Weitere Bereiche sind zum Beispiel die Rechtsbehelfsstelle und der Außendienst mit Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
Zusätzlich finden in den Finanzämtern während der Praxisphase in regelmäßigen Abständen Ausbildungsarbeitsgemeinschaften statt, in denen anhand von praxisnahen Musterfällen das in der Theorie erworbenen Wissen ergänzt und vertieft und die Verknüpfung zur Praxis hergestellt wird.
Das Fachstudium an der FHF in Königs Wusterhausen ist eine Kombination aus Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, wobei das Steuerrecht überwiegt. Die Fachhochschule ist kein anonymer Hochschulbetrieb. Vielmehr besuchst du hier in festen Studiengruppen Seminare zu den unterschiedlichen Bereichen des Steuerrechts (zum Beispiel Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer), denn Gesetze sind sehr komplex und nicht immer auf den ersten Blick verständlich. Weitere Studienfächer sind beispielsweise Bilanzsteuerrecht, Abgabenordnung, Öffentliches Recht und Besteuerung der Gesellschaften.
Die Tätigkeit der Steuerverwaltung berührt stets den persönlichen Bereich der Bürgerinnen und Bürger oder hat Auswirkungen auf Unternehmen. Deshalb bist du auch häufig in direktem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern.
Nach ca. fünf Monaten ist eine schriftliche Zwischenprüfung (fünf Klausuren á drei Zeitstunden) abzulegen. Bei Nichtbestehen dieser Prüfung besteht die Möglichkeit eines Zweitversuchs. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Fortführung des Studiums, das dann nach drei Jahren mit einer Abschlussprüfung (sogenannte Laufbahnprüfung) abschließt. Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (fünf Klausuren á fünf Zeitstunden) und einem mündlichen Teil. Auch diese Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens einmal wiederholt werden. Zudem ist während des Hauptstudiums zu einem vorgegebenen Thema eine Hausarbeit anzufertigen.