Personen, die nicht meldepflichtig sind, z. B. weil sie keinen Wohnsitz in Deutschland oder keinen festen Wohnsitz haben, erhalten für bestimmte Zwecke auf Antrag eine Identifikationsnummer vom Finanzamt. Hierzu gehören auch im Ausland lebende Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind.
Den Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie im Formular-Management-System des Bundesministeriums für Finanzen unter den Rubriken Bürger/Steuer/Lohnsteuer (Arbeitnehmer) als “010250 – Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“. Ihm muss ein Identifikationsnachweis (z.B. Kopie des Ausweises) beigefügt werden. Die Identifikationsnummer wird immer an die im Antrag angegebene ausländische Wohnsitzadresse zugesandt. Im Antrag kann bestimmt werden, dass sie zusätzlich einer weiteren Person, beispielsweise dem Arbeitgeber, mitgeteilt wird.
Nach der Vergabe der Identifikationsnummer können ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, ab dem 01.01.2020 auch am Verfahren der Elektronischen LohnSteuerAbzugserkmale (ELStAM) teilnehmen.
In den folgenden Fällen ist jedoch nach dem 01.01.2020 noch eine (Papier-)Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug erforderlich:
- Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland, die der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen oder die auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 2 oder 3 EStG)
- beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, wenn beim Lohnsteuerabzug ein Freibetrag (z.B. wegen Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag) berücksichtigt werden soll.
Dieser Antrag beinhaltet gegebenenfalls die Vergabe der Identifikationsnummer, so dass der „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer“ nicht zusätzlich ausgefüllt werden muss. Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug finden Sie im Formular-Management-System des Bundesministeriums für Finanzen unter den Rubriken Bürger/Steuern/Lohnsteuer (Arbeitnehmer) „45 – Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20_ für beschränkt einkommensteuerplichtige Arbeitnehmer“.
Die Anträge müssen beim für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt (Betriebsstätten-Finanzamt) eingereicht werden.
Weiterführende Informationen zum ELStAM-Verfahren und der steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie in den FAQ.