Mit dem BMF-Schreiben werden zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements steuerlich begünstigte Maßnahmen im Zeitraum 24.02.2022 bis 31.12.2022 zusammengestellt:
• Spenden
• Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften
• Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen
• Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
• Lohnsteuer/Arbeitslohnspende
• Aufsichtsratvergütungen
• Umsatzsteuer
• Schenkungsteuer
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Інформація з Берліна для біженців з України
- Informationen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz
- Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Informationen zum Thema Beihilfen auf der Seite des Landesverwaltungsamtes
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Downloads zum Thema
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BMF-Schreiben vom 17. März 2022
PDF-Dokument (617.4 kB)
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BMF-Schreiben vom 31. März 2022
Das BMF-Schreiben regelt für Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetz die körperschaftsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen.
PDF-Dokument (30.0 kB)
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Gleich lautende Erlasse der Länder vom 31. März 2022
Der Erlass enthält vereinfachte Regelungen für Wohnungsunternehmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz.
PDF-Dokument (16.4 kB)
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FAQ „Ukraine“ (Steuern)
PDF-Dokument (194.6 kB)