Im Rechtsstreit um die Rückabwicklung der 2003 erfolgten Veräußerung des Sport- und Erholungszentrums an der Landsberger Allee (SEZ) hat das Kammergericht heute zugunsten des Landes entschieden. Das Kammergericht hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann aber wiederum Beschwerde eingelegt werden.
Staatssekretärin Barbro Dreher: “Wir sind einen wichtigen Schritt weitergekommen. Ich danke der Geschäftsführung der BIM und den Anwälten, die nicht lockergelassen haben, die Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen.”
Das Grundstück war 2003 vom Land Berlin verkauft worden. Ob der damalige Käufer seine vertraglichen Pflichten eingehalten hat, wird seit 2016 vor Gericht verhandelt. 2018 hatte das Abgeordnetenhaus einen Bebauungsplan für die 5,6 Hektar große Fläche beschlossen, der unter anderem Wohnbebauung und den Bau einer Schule festsetzt. Gegen den Bebauungsplan ist ein weiterer Rechtsstreit des damaligen Käufers anhängig.
“Der zunehmende Verfall des SEZ nähert sich damit dem Ende. Das ist eine gute Nachricht für Berlin”, so Dreher weiter.