Historie

Bis zum Jahr 1994 war das Land Berlin hinsichtlich der meisten bei ihm beschäftigten Angestellten Mitglied in der TdL und hinsichtlich der Arbeiter Mitglied in der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Berlin, die wiederum der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) angehörte. Damit galten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildenden und Praktikantinnen/Praktikanten des Landes Berlin (nachstehend Beschäftigte genannt) die von diesen Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Tarifverträge, die nach der Wiedervereinigung Deutschlands nach Tarifgebieten West und Ost unterschieden.

Berlin hatte damit als einziges Bundesland sowohl das West- als auch das (für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungünstigere) Ost-Tarifrecht auf seine Beschäftigten anzuwenden. Dies führte zu Situationen, in denen Beschäftigte, die im gleichen Zimmer die gleiche Arbeit verrichteten, unterschiedlich hohe Bezüge erhielten.

Ausschluss aus der TdL und aus der VKA

Dann wurde durch das Gesetz zur Angleichung der Einkommensverhältnisse im öffentlichen Dienst Berlins (Einkommensangleichungsgesetz – EinkommAngG) vom 7. Juli 1994 die schrittweise Anhebung der Bezüge der zum Tarifgebiet Ost zählenden Beschäftigten auf 100 Prozent der Bezüge des Tarifgebiets West beschlossen. Dies sahen die Arbeitgeberverbände TdL und VKA als einen Verstoß gegen die satzungsrechtlichen Verpflichtungen des Landes Berlin an und schlossen das Land von der Mitgliedschaft aus.

Zunächst wurde danach durch Übernahmetarifverträge sichergestellt, dass das Tarifrecht von TdL und VKA weiterhin Anwendung fand. Vom Jahr 2003 an zwangen jedoch die finanziellen Lasten Berlins zum Abschluss eigenständiger Tarifverträge, mit denen Arbeitszeit und wesentliche Bezüge bei Angestellten (mit Ausnahme der Lehrkräfte) und Arbeitern durchschnittlich um 10 % bis zum Ende des Jahres 2009 abgesenkt und die Beschäftigten von der Tarifentwicklung in den übrigen Ländern weitgehend abgekoppelt wurden. Für die Lehrkräfte galt zunächst das vorherige Tarifrecht statisch fort.

Berlins Sonderregelungen und der Wiedereintritt in die TdL

Aufgrund dieser Abkopplung von der Tarifentwicklung in TdL und VKA galten insbesondere die von diesen Arbeitgeberverbänden abgeschlossenen Tarifverträge zur Erhöhung von Vergütungen und Löhnen im Land Berlin nicht. Zum Ausgleich wurde im November 2008 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ein Tarifvertrag abgeschlossen, mit dem die Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich der Lehrkräfte) des Landes vom 1. Juni 2009 an grundsätzlich um 65 Euro monatlich erhöht wurden.

Nachdem im Jahr 2006 für die in der TdL vertretenen Bundesländer der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und der für das Tarifgebiet Ost geltende BAT-O durch den TV-L abgelöst worden waren, wurde im Jahr 2008 für Lehrkräfte des Landes Berlin ein Tarifvertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen die Anwendung des Tarifrechts der TdL vorsah, jedoch mit Absenkungen bei der Bezahlung. Im Jahr 2010 wurde schließlich auch für die übrigen Beschäftigten – unter Einbeziehung der Lehrkräfte – der Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin) vereinbart, der – mit Maßgaben – die Anwendung des TdL-Tarifrechts und Angleichungsschritte regelte, mit denen hinsichtlich der Bezahlung bis spätestens zum Jahr 2017 das TdL-Niveau erreicht werden sollte. In diesem Zusammenhang wurde den Gewerkschaften zugesagt, dass das Land Berlin den Wiedereintritt in die TdL anstreben wird.

Dieser Wiedereintritt wurde nach eingehenden Verhandlungen mit der TdL und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über die Modalitäten mit Wirkung vom 1. Januar 2013 Realität. Die Angleichungsschritte, die der Angleichungs-TV Land Berlin vorsah, gelten dabei weiter.

Interessenten einer eingehenden Darstellung der Tarifentwicklung im Land Berlin vor dem Wiedereintritt in die TdL wird der Aufsatz von Dr. Bochmann „Die Entwicklung des Tarifrechts im Land Berlin nach dem Ausschluss aus den Arbeitgeberverbänden im Jahr 1994“ (Zeitschrift für Tarifrecht 2011, S. 459 ff) empfohlen.