Auslegungshilfen

Auslegungshilfen für die Anwendung des Tarifrechts werden den Dienststellen im Wesentlichen in Form von Arbeitsmaterialien – vergleichbar einer Loseblatt-Kommentierung – zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es Rundschreiben zu aktuellen Themen.

Im Jahr 2019 hat das Tarifreferat insgesamt 61 Rundschreiben bekannt gegeben, z.T. mit Hinweisen auf Änderungen in den Arbeitsmaterialien, z.T. zu aktuellen Themen.

Die Arbeitsmaterialien selbst stellen interne Arbeitsanweisungen dar, die nicht der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt werden.