Die Bundestarifkommission Länder der GEW hat am 4.4.2014 beschlossen, das Angebot der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) zur Aufnahme von Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte anzunehmen. Die Senatsverwaltung für Finanzen begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.
In aufwändiger Detailarbeit werden jetzt in Arbeitsgruppen auf Bundesebene aus den einzelnen Lehrer-Richtlinien der Länder diejenigen Tätigkeitsmerkmale identifiziert, die auch künftig praxisrelevant sind. Es müssen also Tätigkeitsmerkmale zur Regelung der Eingruppierung gefunden werden, die für alle Lehrkräfte gelten und der komplexen Schullandschaft in den Ländern gerecht werden.
Auf dieser Basis verhandeln die Tarifvertragsparteien bis zum Jahresende eine neue Entgeltordnung, die in der nächsten Entgeltrunde Anfang 2015 vereinbart werden soll.
Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Ich werte die Aufnahme von Tarifverhandlungen auf Bundesebene als einen großen Erfolg. Das Land Berlin hat sich dafür eingesetzt, dass solche Verhandlungen über eine bundesweite Entgeltordnung für alle Lehrkräfte in Gang kommen. Denn nur auf dieser Ebene können solche Verhandlungen geführt werden.“
Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte immer betont, dass die Zuständigkeit für Tarifverhandlungen bei der TdL liegt. Berlin war zu Beginn des Jahres 2013 auch auf Wunsch der Gewerkschaften wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückgekehrt.
Im Zuständigkeitsbereich des Landes hat der Senat darüber hinaus für die angestellten Lehrkräfte bereits umgesetzt:- Lehrkräfte werden in Berlin, soweit sie die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen, übertariflich sofort nach der höchsten Erfahrungsstufe (Stufe 5) bezahlt; nach dem Tarifvertrag stünde diese Bezahlung den Beschäftigten erst nach zehn Berufsjahren zu. Sie erhalten damit ein Gehalt von rund 4600 Euro brutto (Gymnasium) bzw. 4100 brutto (Grundschule). Der Senat hat zugesagt, dass die Gewährung dieser Zulage nicht widerrufen wird.
- Die sogenannte Drehtür-Verbeamtung wurde zum Aufnahmeverfahren 2014 abgeschafft. Diese Praxis, nach einer kurzzeitigen Verbeamtung in einem anderen Bundesland als Beamtin oder Beamter nach Berlin zurückzukehren, war von der Gewerkschaft als ungerecht kritisiert worden. Berlin übernimmt keine verbeamteten Lehrkräfte aus anderen Bundesländern mehr, die nicht mindestens fünf Jahre verbeamtet sind. Eine Übernahme als Tarifbeschäftigte ist weiterhin ohne Beschränkung möglich.
Die Ausgaben für Schulen, Kitas und Ganztagsbetreuung an Schulen in Berlin steigen deutlich schneller als die Gesamtausgaben des Haushalts: Wurden im Jahr 2010 dafür noch 2,5 Milliarden aufgewendet, werden es im Jahr 2015 rund 3,2 Milliarden sein. Das ist ein Zuwachs um 700 Millionen Euro bzw. rund 28 Prozent.