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Die Anlagen zum TV-L (mit Ausnahme der Anlage A – Entgeltordnung), die Anlage 5 (A / B) zum TVÜ-Länder sowie die Anlagen 1 a und 1 b zum Pkw-Fahrer-TV-L werden nur als Berechnungsgrundlage benötigt. Sie gelten derzeit im Land Berlin nur nach den Maßgaben des TV Wiederaufnahme Land Berlin.
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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme Berlin)
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Tarifvertrag zur Regelung des Wiedereintritts des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TV Wiedereintritt Berlin)
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Weiter anzuwendende Regelungen des Tarifvertrages zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin)