Das Volumen der Investitionen soll über den Finanzplanungszeitraum systematisch ausgeweitet werden. Sie werden von heute rd. 1,7 Mrd. Euro auf über 2 Mrd. Euro zum Ende des Planungszeitraums ausgeweitet und steigen damit stärker als die bereinigten Ausgaben insgesamt. Damit kann Sanierungsstau abgebaut, das Entstehen neuen Bedarfs durch höhere Ersatzinvestitionen verhindert und der Bedarf an Erweiterungsinvestitionen, den das Bevölkerungswachstum verursacht, befriedigt werden.
Gleichzeitig trifft Berlin Vorsorge für solche Zeiten, in denen die Einnahmen weniger stark wachsen werden als bisher. Deswegen strebt der Senat an, eine Ausgleichsrücklage mit einer Zielgröße von zunächst 500 Mio. Euro anzulegen, die verhindern soll, dass Ausgaben unerwünscht zurückgefahren werden müssen oder die Schuldenbremse verletzt wird. Damit wird sichergestellt, dass Berlin auch in Zukunft seine Verpflichtungen als Konsolidierungsland erfüllen kann und das strukturelle Defizit systematisch zurückführt.
„Die Finanzplanung 2016 bis 2020 belegt, dass Berlin von einer gestärkten finanzpolitischen Basis aus in die nächsten Jahre geht. Das gibt uns die Möglichkeit, sowohl Investitionsbedarfe zu befriedigen als auch Vorsorge für das wichtige Jahr 2020 zu treffen, in dem die Schuldenbremse greift, die Solidarpaktmittel auslaufen und eine Nachfolgeregelung für die Bund-Länder-Finanzen greifen wird.“, sagte Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen. „Die Konsolidierungserfolge der Vergangenheit und unsere Maßnahmen, die Anfälligkeit des Haushalts für Schocks zu reduzieren, bilden dafür die Grundlage.“
Die Vorlage wird dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.