Zensus 2011: Rückschlag für Konsolidierungskurs

Die am 31. Mai 2013 veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg zum Zensus 2011 werden nach ersten Einschätzungen der Senatsverwaltung für Finanzen erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen des Landes Berlin haben.

Danach muss das Land künftig dauerhaft mit Mindereinnahmen von rund 470 Mio. Euro pro Jahr rechnen. Aufgrund der teilweise rückwirkenden Anwendung belastet die Datenerhebung von 2011 bereits das laufende Haushaltsjahr mit etwa einer Milliarde Euro (rd. 940 Mio. Euro).

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum:

„Das war ein schwarzer Freitag für Berlin. Das Ergebnis des Zensus ist ein Rückschlag auf unserem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt. Das zeigt, dass wir auch in den laufenden Haushaltsberatungen keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben haben. Gleichzeitig müssen wir alle Optionen nutzen, die Einnahmeseite des Haushalts weiter zu stärken. Das gilt auch für die zügige Einführung der City-Tax.“

Der Senat hat sich auf Vorschlag von Finanzsenator Nußbaum am 04. Juni 2013 darauf verständigt, sowohl den laufenden Haushalt 2013 als auch den Entwurf für den Doppelhaushalt 20145/15 nochmals konsequent auf Einsparmöglichkeiten zu untersuchen. Gleichzeitig soll für den Doppelhaushalt 2014/2015 geprüft werden, mit welchen steuerpolitischen Maßnahmen die Einnahmeseite des Haushalts gestärkt werden kann.

Der Senat hält weiterhin an dem Konsolidierungskurs und dem Ziel fest, im Jahr 2015 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Als nächste Schritte hat der Senat daher vereinbart:

  • bis zum 18.Juni 2013 werden mit Blick auf den Doppelhaushalt 2014/15 im Zuge einer zweiten Revision noch einmal alle Haushaltsposten auf den Prüfstand gestellt; gleichzeitig wird der Finanzsenator Möglichkeiten zur Stärkung der Einnahmen aufzeigen; ob am 18. Juni ein Haushalt im Senat verabschiedet werden kann, ist offen;
  • mit dem Statusbericht per 30. Juni 2013 stellen die Ressorts mit Blick auf die Rückzahlung im laufenden Haushalt kurzfristig Vorschläge für Einsparungen oder Einnahmeerhöhungen in ihren Zuständigkeitsbereichen dar; sollten keine ausreichenden Vorschläge unterbreitet werden, sind im Verlauf des Jahres weitere haushaltswirtschaftliche Steuerungsmaßnahmen möglich.

Fragen und Antworten zum Zensus 2011

  • Warum haben die Zahlen uns so überrascht – wusste man das nicht vorher?

Auch die Senatsverwaltung für Finanzen hat erst am Freitag, 31.05.2013, die Zahlen bekommen – wie die Öffentlichkeit auch. Wir haben in der Tat bei den letzten Steuerschätzungen immer auf das Risiko hingewiesen, dass das Ergebnis des Zensus möglicherweise zu erheblichen Mindereinnahmen für Berlin führen könnte. Dass das Ergebnis dann so dramatisch ausfällt, war allerdings selbst für die Statistiker eine Überraschung. Wie es dazu kommen konnte, muss an anderer Stelle geklärt werden, etwa beim Statistischen Landesamt oder den Meldebehörden. In jedem Falle ist darauf hinzuweisen: Berlin liegt mit der festgestellten Abweichung von 5,2 % im Mittelfeld zwischen dem Spitzenwert -8,5 % (Aachen) und dem Bundesdurchschnitt (-1,8 %).

  • Was ist die rechtliche Grundlage dafür, dass wir jetzt Geld verlieren?

Die Bevölkerungszahl ist Berechnungsgrundlage im Finanzausgleichsgesetz. Diese Berechnungsgrundlage wird nun korrigiert.

  • Warum gilt die Regelung rückwirkend, wenn die Zahlen erst jetzt bekanntgeworden sind und die Haushaltsjahre bereits abgeschlossen sind?

Stichtag des Zensus ist Mai 2011. Daher wird die Berechnungsgrundlage rückwirkend korrigiert.

  • Wer legt die Summen fest? Wer rechnet das aus?

Zuständig für die Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes ist das Bundesministerium für Finanzen. Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten haben sich die Finanzminister darauf verständigt, den Zensus 2011 mit einem Drittel für 2011, zwei Dritteln für 2012 und dem vollen Betrag für 2013 zu berücksichtigen. Das hierfür erforderliche Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ist jedoch noch nicht in Kraft getreten, sondern hängt derzeit – als Teil des Gesetzes zur Umsetzung des Europäischen Fiskalpaktes – im Vermittlungsausschuss.

  • Wer bekommt das von Berlin zurückgezahlte Geld?

Das Geld wird technisch nicht zurückgezahlt, vielmehr verringern sich die Zuweisungen aus der Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzausgleichs. Einen Vorteil aus den geringen Zuweisungen an Berlin haben alle anderen Länder, namentlich auch die Geberländer im Finanzausgleich.

  • Wie läuft das Verfahren der Rückzahlung ab? Muss Berlin alles gleich zahlen oder kann man Raten vereinbaren?

Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der üblichen quartalsweisen Abrechnungen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern. Je nachdem, wie schnell das Statistische Bundesamt die Fortschreibungen auf die erforderlichen Stichtage des Finanzausgleichs berechnet, erfolgt die Abrechnung noch in diesem oder im nächsten Jahr. Die Rückzahlung wird dann in einer Summe fällig.