Die am 31. Mai 2013 veröffentlichten Zahlen des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg zum Zensus 2011 werden nach ersten Einschätzungen der Senatsverwaltung für Finanzen erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen des Landes Berlin haben.
Danach muss das Land künftig dauerhaft mit Mindereinnahmen von rund 470 Mio. Euro pro Jahr rechnen. Aufgrund der teilweise rückwirkenden Anwendung belastet die Datenerhebung von 2011 bereits das laufende Haushaltsjahr mit etwa einer Milliarde Euro (rd. 940 Mio. Euro).
Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum:
„Das war ein schwarzer Freitag für Berlin. Das Ergebnis des Zensus ist ein Rückschlag auf unserem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt. Das zeigt, dass wir auch in den laufenden Haushaltsberatungen keine Spielräume für zusätzliche Ausgaben haben. Gleichzeitig müssen wir alle Optionen nutzen, die Einnahmeseite des Haushalts weiter zu stärken. Das gilt auch für die zügige Einführung der City-Tax.“
Der Senat hat sich auf Vorschlag von Finanzsenator Nußbaum am 04. Juni 2013 darauf verständigt, sowohl den laufenden Haushalt 2013 als auch den Entwurf für den Doppelhaushalt 20145/15 nochmals konsequent auf Einsparmöglichkeiten zu untersuchen. Gleichzeitig soll für den Doppelhaushalt 2014/2015 geprüft werden, mit welchen steuerpolitischen Maßnahmen die Einnahmeseite des Haushalts gestärkt werden kann.
Der Senat hält weiterhin an dem Konsolidierungskurs und dem Ziel fest, im Jahr 2015 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Als nächste Schritte hat der Senat daher vereinbart:
- bis zum 18.Juni 2013 werden mit Blick auf den Doppelhaushalt 2014/15 im Zuge einer zweiten Revision noch einmal alle Haushaltsposten auf den Prüfstand gestellt; gleichzeitig wird der Finanzsenator Möglichkeiten zur Stärkung der Einnahmen aufzeigen; ob am 18. Juni ein Haushalt im Senat verabschiedet werden kann, ist offen;
- mit dem Statusbericht per 30. Juni 2013 stellen die Ressorts mit Blick auf die Rückzahlung im laufenden Haushalt kurzfristig Vorschläge für Einsparungen oder Einnahmeerhöhungen in ihren Zuständigkeitsbereichen dar; sollten keine ausreichenden Vorschläge unterbreitet werden, sind im Verlauf des Jahres weitere haushaltswirtschaftliche Steuerungsmaßnahmen möglich.