Drucksache - 0110/XXI
Sachverhalt:
Die KiTa „Tegelorter Kirchenmäuse“ ist eine inklusive KiTa, in der auch Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen betreut werden. Diesen Kindern ist der Zugang direkt vom bringenden Fahrzeug zum Eingang zu ermöglichen. Durch dauerhaft parkende Fahrzeuge ist dies jedoch aktuell oft nicht möglich. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, vor der KiTa „Tegelorter Kirchenmäuse“ in der Beatestraße 29 in Tegelort ein Halteverbot befristet für die Zeit von Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr und 14 Uhr bis 16.30 Uhr anzuordnen.
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