Drucksache - 2267/XX
Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bauwertzumessung, die auf dem Wiederbeschaffungswert basiert und Grundlage für die Zumessung der Mittel in der baulichen Unterhaltung für die Bezirke ist, für alle öffentlichen Gebäude analog zu den Schulbauten von 1,2% auf 1,32% angehoben wird, dass zeitnah zusätzliche Mittel in ausreichender Höhe zur Instandhaltung der öffentlichen Liegenschaften zur Verfügung stehen.
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