Drucksache - 2057/XX
Sachverhalt:
Der aufzubringende Eigenanteil für die Anschaffung von notwendigen Schulbüchern beträgt pro Schüler und Schuljahr bis zu 100 Euro. Da die Beschulung von Schülerinnen und Schülern an einer Schule in freier Trägerschaft das Land Berlin ohnehin weniger Geld kosten als an einer öffentlichen Schule, sollen die Schülerinnen und Schüler bei der Lernmittelfreiheit den öffentlichen Schulen gleichgestellt werden. Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, die Lernmittelfreiheit auch für Schulen in freier Trägerschaft in Berlin analog zu öffentlichen Schulen umzusetzen.
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