Drucksache - 1228/XX-01
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
der Bezirksverordnete Björn Wohlert (CDU-Fraktion) hat gemäß § 26 GO BVV die folgende Kleine Anfrage gestellt:
„Ich frage das Bezirksamt:
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. Die Terraristikbörse findet seit 2015 in Reinickendorf statt. In 2015 und 2016 gab es je fünf Veranstaltungen, in 2017 sechs Termine. In 2018 fanden bislang drei Börsentermine statt, drei weitere sind geplant.
Zu 2. und 3. Das Aufgabenspektrum des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes ist sehr weit gefasst. Aus personellen Gründen wurden bei der Terraristikbörse bisher noch keine Kontrollen durchgeführt. Aufgrund einer Beschwerde in 2018 (siehe Punkt 6), ist jedoch eine Kontrolle, voraussichtlich in 20018, geplant.
Zu 4. Die Rechtsgrundlage für die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist § 11 Abs. 1 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes. Die Erlaubnis bezieht sich auf den jeweiligen Börsentermin. Da es sich um eine wiederkehrende Veranstaltung gleicher Art handelt, wurden die Erlaubnisse für die Termine eines Jahres erteilt.
Zu 5. Sofern alle entsprechenden tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, ist das Angebot importierter Tiere bzw. die Teilnahme von Anbietern aus dem Ausland rechtlich nicht zu beanstanden.
Zu 6. Bisher sind bei der Veterinäraufsicht zwei Beschwerden eingegangen. Die erste im Jahr 2015 bezog sich auf die Kennzeichnung von Futtertieren und wurde an die zuständige Stelle bei der Senatsverwaltung weitergeleitet. Inhalt der zweiten Beschwerde aus 2018 sind tierschutzrechtliche Mängel. Es ist geplant, die anstehende Kontrolle in Zusammenarbeit mit einem Reptilienspezialisten durchzuführen.
Zu 7. Bisher liegen keine Anhaltspunkte für eine solche Notwendigkeit vor. Werden Mängel festgestellt, kommt aus auf deren Schwere an. Danach richtet sich, ob lediglich Auflagen zur Beseitigung erlassen werden oder die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zukünftig nicht mehr vorliegen.
Zu 8. Die Zahl der tierschutzrechtlichen Kontrollen von exotischen Haustieren wird statistisch nicht erfasst. Der Anteil von Reptilienhaltungen wird jedoch als gering eingeschätzt. Bei einem etwaigen Anstieg an Beschwerden würde der Arbeitsanfall aufgrund der besonderen Artenvielfalt nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ ansteigen. Aus diesem Grund ist geplant, zukünftige Kontrollen in Zusammenarbeit mit Reptilienexperten durchzuführen.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher, diese Antwort an den Bezirksverordneten, Herrn Björn Wohlert, weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank BalzerSebastian Maack BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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