Drucksache - 0668/XXI
Sachverhalt:
Bislang müssen Rückzahlungen von Heizkosten in voller Höhe an Jobcenter oder Sozialamt durch Transferleistungsempfänger weitergegeben werden. Nachzahlungsforderungen werden hingegen in voller Höhe erstattet. Es gibt deshalb keinen Anreiz für die Betroffenen, Energie zu sparen. Selbst Klimasünden, wie „Lüften bei aufgedrehter Heizung“, wirken sich nicht negativ auf die Betreffenden aus. Auch wenn in diesem Winter wegen der gestiegenen Kosten vor allem Nachzahlungen zu erwarten sind, werden die Neuberechnungen für die Folgejahre wieder Überschüsse an vorausgezahlten Heizkosten ergeben, die später zurückgezahlt werden müssen. Für Transferleistungsempfänger sollte ein direkt wirkender Anreiz geschaffen werden, sich am Klimaschutz zu beteiligen, Energie zu sparen und der aktuellen Lage in der Zeitenwende Rechnung zu tragen. Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass bei Rückzahlungen von Heizkosten durch den Vermieter bei der Berechnung im Rahmen der Übernahme der Kosten der Unterkunft künftig nur noch 50% für Transferleistungsempfänger angerechnet werden.
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