Drucksache - 0406/XXI
Sachverhalt:
Infolge der Regelungen des Grundsteuerreformgesetzes müssen Eigentümerinnen und Eigentümer für jedes Grundstück auf den Stichtag 01.01.2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung ist zwar im März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, jedoch wurden keine schriftlichen Einzelaufforderungen verschickt. Es ist daher besonders wichtig, dass insbesondere ältere Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich in aller Regel nicht im Internet informieren, über die Änderungen und die Notwendigkeit einer aktiven Erklärung informiert werden. Beschlussvorschlag:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die von den Regelungen des Grundsteuer-Reformgesetzes betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Reinickendorf mittels Informationsschreibens über die erforderliche Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bis zum 31.10.2022 hinreichend aufzuklären. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf