Tagesordnung - 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur  

 
 
Bezeichnung: 5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
Datum: Do, 28.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung      
Ö 3     Beratung von Drucksachen      
Ö 3.1  
Stadtentwicklungspolitische Zukunftswerkstatt  
0267/XX  
Ö 3.2  
Tegeler Hafenfest bürgerfreundlich gestalten  
0287/XX  
Ö 3.3  
Weiteres freies W-Lan bei Baumaßnahmen in Reinickendorf  
0312/XX  
Ö 3.4  
Schäfersee Sommerferienprojekt  
0355/XX  
Ö 3.5  
Konzept für Datenmonitoring für den Stadtraum Reinickendorf-West entwickeln  
0371/XX  
Ö 3.6  
Strandbad Tegel als freie Badestelle nutzen
0384/XX  
Ö 3.7  
Vorstellung Spielplatzentwicklungsplan  
0394/XX  
Ö 3.8  
Reinickendorf summt  
1058/XIX-01  
Ö 3.9  
Gutachten zum Bauvorhaben "Umbau Tegel-Center" vorlegen  
Enthält Anlagen
0111/XX-01  
Ö 3.10  
Historische Dorfbilder in Reinickendorf von Werbe-Großflächentafeln freihalten  
0133/XX  
Ö 3.11  
Vorkaufsrecht der Mieter in der Cité Foch  
0198/XX  
Ö 3.12  
Fachaustausch über Stadtentwicklungsplanungen und Öffentlichkeitsarbeit  
0268/XX  
Ö 3.13  
Straßenabwasser von der Residenzstraße vor Einleitung in den Schäfersee vorklären  
0331/XX  
Ö 3.14  
Radhaus Reinickendorf  
0366/XX  
Ö 3.15  
Aufenthaltsqualität im Volkspark Wittenau erhöhen  
0376/XX  
Ö 3.16  
Müllentsorgung in Lübars  
0386/XX  
Ö 3.17  
Saubere Parks, glücklicher Bürger  
0388/XX  
Ö 3.18  
Nachverdichtung von "Discountergrundstücken" prüfen  
0391/XX  
Ö 3.19  
Feuerwache Tegelort sanieren  
0402/XX  
Ö 3.20  
Einstellung des Bebauungsplanentwurfs 12-36B für die Grundstücke Heinsestraße 22 - 54, Hermsdorfer Damm 176 / 182, Schramberger Straße 42/44, 49/55, Backnanger Straße 8 - 16, Fellbacher Straße 3 - 5, 26 - 31 und Heidenheimer Straße 2 / 12 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf  
Enthält Anlagen
0412/XX  
Ö 3.21  
Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-66B für die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Heinsestraße 22-33, 35-54, Heidenheimer Straße 2, Fellbacher Straße 3-5, 26-31, Backnanger Straße 9, 10, 13, 14, Schramberger Straße 53, 55 und Hermsdorfer Damm 180, 182 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Hermsdorf  
Enthält Anlagen
0413/XX  
Ö 3.22  
Keine Parkgebühren für die Mieter des Märkischen Viertels  
0419/XX  
Ö 3.23  
Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfs 12-32B und über die Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-67B in Berlin-Reinickendorf, Ortsteil Tegel  
Enthält Anlagen
0520/XX  
Ö 3.24  
Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes XX-256b im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel  
Enthält Anlagen
0554/XX  
Ö 3.25  
Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung 12-VE1 für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel  
Enthält Anlagen
0555/XX  
    13.09.2017 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.18 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.08.2017 beschlossen:

 

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-VE1 aufzustellen.

 

  1. Da die Voraussetzungen gemäß § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden jedoch in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt.
  2. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I. S. 2808).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

Anlagen:a)Bebauungsplanentwurf 12-VE1

b)   Kurzbegründung

c)    Grundzustimmung

d)   Außenanlagenplan

e)   Visualisierung Umgebung

f)     Visualisierung Ansicht

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz und Umwelt und Natur

 

   
    28.09.2017 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 3.25 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.08.2017 beschlossen:

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-VE1 aufzustellen.

 

  1. Da die Voraussetzungen gemäß § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden jedoch in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt.
  2. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I. S. 2808).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

Anlagen:a)Bebauungsplanentwurf 12-VE1

b)   Kurzbegründung

c)    Grundzustimmung

d)   Außenanlagenplan

e)   Visualisierung Umgebung

f)     Visualisierung Ansicht

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    19.10.2017 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
    Ö 3.18 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.08.2017 beschlossen:

 

 

  1. Der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz wird beauftragt, für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 12-VE1 aufzustellen.

 

  1. Da die Voraussetzungen gemäß § 13a BauGB vorliegen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB werden jedoch in der Abwägung berücksichtigt und in der Begründung des Bebauungsplans dargestellt.
  2. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie nach § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 

Rechtsgrundlagen

 

  • § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I. S. 2808).
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283).
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

Anlagen:a)Bebauungsplanentwurf 12-VE1

b)   Kurzbegründung

c)    Grundzustimmung

d)   Außenanlagenplan

e)   Visualisierung Umgebung

f)     Visualisierung Ansicht

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Kenntnisnahme

Ö 4     Besprechungspunkte      
Ö 4.1  
Wie hoch wird die zu erwartende Lärmbelästigung durch fließenden und ruhenden Verkehr in der Ulmenstraße, im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Hermsdorfer Beletage, nach Fertigstellung des Bauvorhabens sein?      
Ö 4.2  
Bürgerbeteiligung bei Bauvorhaben im Allgemeinen und bei Bauvorhaben nach § 34 BauGB im Besonderen      
Ö 4.3  
Die Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft hat gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohner angekündigt, dass sich der Straßenverlauf der Straße Am Brunnen ändern und auf der einen Seite ein breiterer Bürgersteig eingerichtet wird und zwar zu Lasten der Vorgärten auf der anderen Seite, von denen dann voraussichtlich nichts mehr übrig bleiben würde. Wie verträgt sich diese Maßnahme damit, dass die Vorgärten unter Denkmalschutz stehen und wie steht der Fachbereich Denkmalschutz zur Zerstörung der Vorgärten im Denkmalbereich?      
Ö 4.4  
Tegeler Hafenfest 2017      
Ö 5  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 6  
Verschiedenes Besprechung Termin Sondersitzung      
                 
 
 

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