Mit dem Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 hat sich das Land Berlin durch das Berliner Klimaschutz-und Energiewendegesetz (EWG Bln) ein ambitioniertes Klimaschutzziel gesetzt. Im Rahmen ihrer Vorbildfunktion sind alle Behörden der Berliner Verwaltung nach §11 EWG Bln zur Umstellung ihrer Fuhrparks auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge sowie zur Erstellung, Vorlage und Veröffentlichung zielführender Umstellungspläne verpflichtet.
das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist dieser Verantwortung nachgekommen. Auf Grundlage einer Bestandaufnahme wurde die aktuelle Situation untersucht und in einen Maßnahmenplan zur schrittweisen Anpassungen der Fahrzeugflotten überführt. Den detaillierten Umstellungsplan finden Sie über den Download-Button.
Es wird darauf hingewiesen, dass ermittelte Kosten auf Grundlage einer Kostenschätzung abgebildet sind. Die zukünftig tatsächlichen Kosten können abweichen. Die planmäßige Umstellung kann zeitweilig aufgeschoben oder in Ihrem Ablauf angepasst werden, sofern eine entsprechende Ladeinfrastruktur nicht zur Verfügung steht. Fahrzeuge mit speziellen Nutzungsanforderungen (z.B. Forst- oder Feuerwehrfahrzeuge) sind im Einzelfall von der Pflicht zur Umstellung ausgenommen, sofern CO2-freie Fahrzeuge dieser Art nicht am Markt verfügbar sind. Um eine aktuelle Beurteilung zu gewährleisten, sind die Umstellungspläne bis spätestens Ende 2026 fortzuschreiben.
Klimaschutzprojekte
Inhaltsverzeichnis
Plan zur Umstellung des Fuhrparks des BA Reinickendorf
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Reinickendorf_Umstellungsplan 21.12.2022
PDF-Dokument (656.0 kB)
Klimaschutz Projektkoordination
Klimaschutzbeauftragte BA Reinickendorf
Antonia Sprotte