Klimaschutz und Klimafolgenanpassung im Land Berlin

Klimaschutz in Berlin

Das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) legt die Berliner Ziele zur CO2-Reduktion bis 2045 bezogen auf das Jahr 1990 fest:

  • Mindestens 70% bis 2030
  • Mindestens 90% bis 2040
  • Mindestens 95% bis 2045

Das Berliner Energiewendegesetz sieht unter anderem die Erstellung eines Berliner Energie und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) vor. Das BEK 2030 wurde im Januar 2018 verabschiedet und enthält ca. 100 Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in den verschiedenen Sektoren: Energie, Wirtschaft, Verkehr, Gebäude und Stadtplanung sowie für private Haushalte und Konsum. Federführend für die Umsetzung des BEK 2030 sind die Senatsverwaltungen. Ein Teil der Maßnahmen erfordert die Mitwirkung – eine Maßnahme auch die Federführung – der Bezirke. Diese Maßnahmen der Bezirke befinden sich hauptsächlich in den Sektoren Energie, Verkehr sowie im Bereich Gebäude und Stadtplanung und private Haushalte und Konsum. Derzeit befindet sich die Fortschreibung des BEK 2022-2027 im Mitzeichnungsverfahren in den Senatsverwaltungen.

Im Zuge der Ausrufung der “Klimanotlage” durch den Senat im Dezember 2019 wurde ein Klimavorbehalt bei Senatsbeschlüssen eingeführt. Bei allen Senatsbeschlüssen muss nun ein Klima-Check durchgeführt werden, der die Auswirkungen der Senatsvorlage prüft und darüber informiert.

Weiterführende Informationen zum Klimaschutz in Berlin finden Sie unter anderem hier.

Informationen zur Solarwende in Berlin sind hier sehr informativ dargestellt.

Zum Thema Stadtentwicklung und Verkehr geben folgende Dokumente gute Hinweise und Anregungen:
StEP Klima
StEP Verkehr

Klimaanpassung in Berlin

Klimaanpassung beschreibt die Anpassung an die veränderten klimatischen Bedingungen. Hierzu zählt vorrangig, dass unser alltägliches Leben von nun an begleitet wird von Extremwetterereignissen, auf die wir uns in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Mobilität sowie allgemein in unserem gesellschaftlichen Leben einstellen müssen.

Zu den Extremwetterereignissen zahlen beispielsweise andauernde Hitze- und Trockenperioden oder Starkniederschläge, die die Berlinerinnen und Berliner, aber auch Politik und Verwaltung vor enorme Herausforderungen stellen. Dies umso mehr, als eine demografisch tendenziell alternde Stadtgesellschaft zunehmend anfälliger auf veränderte klimatische Bedingungen reagiert.

Ein wichtiges Thema hierbei ist der Hitzeschutz. Im Sommer bringen sehr heiße Tage gesundheitliche Gefahren, insbesondere für Risikogruppen, mit sich. Auf der Hitzeschutzseite Reinickendorf finden Sie Informationen zum Hitzeschutz, den Hitzeschutz-Flyer Reinickendorf und die Standorte der kühlen Räume im Bezirk. Auf der Berliner Hitzeschutzseite finden Sie weitere Informationen über die Gefahren von Hitze und wie Sie sich und ihre Mitmenschen schützen können.

Mit dem Klimawandel nehmen auch Starkregenereignisse zu. Auf ihrer Webseite erklärt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wie sie mit dem Thema Starkregen und Überflutungen im Land Berlin umgeht.
Außerdem hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) ein Portal zur Starkregendokumentation entwickelt. Im Starkregenportal können Sie zu Starkregenereignissen recherchieren, Informationen über Vorsorge finden und dazu beitragen, die Datenbasis zu verbessern, indem Sie selbst Informationen zu Schadensereignissen melden.

Konkrete Klimafolgenanpassung zeigt sich z.B. in dem verstärkten Ausbau des Trinkwasserbrunnennetzes, der Schaffung vermehrter Verschattungselemente im öffentlichen Raum oder der Einrichtung von Versickerungsflächen, z.B. Gründächer, um mit Starkregenereignissen besser umgehen zu können. Das Prinzip der „Schwamm-Stadt“ (Feuchtigkeit aufsaugen und wieder abgeben) hilft bei der Entwicklung von Maßnahmen, wie in der Großstadt Berlin mit den Klimafolgen umzugehen ist.

Bundes-Klimaanpassungsgesetz

Am 1. Juli 2024 trat das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft, welches einen strategischen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen – Bund, Länder und Kommunen – vorgibt. Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umsetzen. Die Länder werden beauftragt, eigene Klimaanpassungsstrategien umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen in allen Gemeinden und Kreisen aufgestellt werden. Durch das Berücksichtigungsgebot müssen Träger öffentlicher Aufgaben die Ziele der Klimaanpassung bei ihren Planungen und Entscheidungen fachübergreifend berücksichtigen.

Berliner Klimaanpassungsgesetz

Seit dem 21.11.2025 gilt das Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln), auch BäumePlus-Gesetz genannt, welches von der Bürgerinitiative “Volksentscheid Baum” initiiert wurde. An den Berliner Straßen sollen im Durchschnitt alle 15 Meter Bäume gepflanzt werden, wo nicht möglich, soll dies im Umkreis von 150 Metern ausgeglichen werden.
Im Allgemeinen soll Berlin klimaresilienter und grüner werden. Hitzeviertel sollen identifiziert und Maßnahmen zur Kühlung, Begrünung und Regenwassernutzung umgesetzt werden.

Weiterführende Informationen zum Klimaschutz in Berlin finden Sie unter anderem hier

Klimaschutz Projektkoordination

Klimaschutzbeauftragte BA Reinickendorf
Antonia Sprotte