Istanbul Konvention

Die Istanbul Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zur Bestrafung der Täterinnen und Täter. Es ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag mit 81 Artikeln, die verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt schafft. 2014 trat die Istanbul Konvention in Kraft und wurde 2018 von Deutschland ratifiziert.

Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Außerdem sollen Hilfsangebote für Frauen verbessert und die Menschen über Bildungsangebote für das Problem sensibilisiert werden. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor.

Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv vorzugehen gegen psychische Gewalt, Nachstellung, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt einschließlich Vergewaltigung, Zwangsheirat, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung, sexuelle Belästigung. Ein vorsätzliches Verhalten hierzu ist demzufolge unter Strafe zu stellen.

Das Übereinkommen wurde am 11. Mai 2011 von dreizehn Mitgliedstaaten des Europarates in Istanbul unterzeichnet. Seine Einhaltung soll von einer Expertenkommission überwacht werden, die Eiluntersuchungen vor Ort durchführen kann. Es ist weltweit die zweite Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt mit rechtlich bindender Wirkung.

Bis März 2020 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 34 ratifiziert. Das türkische Parlament hat es als erstes der Unterzeichnerstaaten am 14. März 2012 ratifiziert, jedoch bis zu seinem Wiederaustritt 2021 nie angewendet. Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013, Deutschland am 12. Oktober 2017 und die Schweiz am 14. Dezember 2017

Istanbul Konvention in leichter Sprache

Die Länder Europas haben gemeinsam einen Vertrag mit dem Namen Istanbul Konvention gemacht. In diesen Vertrag geht es darum:

• Frauen sollen sicher vor Gewalt sein. In allen Ländern Europas
• Alle Länder Europas müssen die Frauen schützen. Es Hilfe und Unterstützung Frauen geben, wenn sie Gewalt erlebt haben. Und die Länder Europas müssen dafür sorgen, dass es erst gar keine Gewalt gegen Frauen gibt.
• Das gilt auch für Frauen mit Behinderungen
• Denn Frauen mit Behinderungen erleben sehr oft Gewalt
Den Vertrag wurde 2011 unterschrieben. Aber es gibt noch viel zu tun, damit der Vertrag erfüllt wird. Und es ist wichtig, dass viele Menschen den Vertrag kennen.

Dokumentation der Fachveranstaltung "Wie weit ist Istanbul?"

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention)

  • Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

    PDF-Dokument (1.5 MB)

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung der Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention) in Deutschland

  • Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

    PDF-Dokument (1.2 MB)