Bäume spenden Ruhe, Schatten und verbessern das Stadtklima. Sie bieten vielen Tieren wie Vögeln, Insekten und Eichhörnchen Nahrung sowie Lebensraum, filtern Schadstoffe aus der Luft und produzieren lebenswichtigen Sauerstoff. In den letzten Jahren mussten in Reinickendorf viele Bäume gefällt werden, unter anderem für Bauvorhaben oder weil sie durch Stürme, Trockenheit und Krankheiten nicht mehr standsicher waren. Das Umwelt- und Naturschutzamt fördert deshalb private Baumpflanzungen im Bezirk durch die vollständige Übernahme der Pflanzkosten.
Teilnahmevoraussetzungen- Antragsberechtigte: Bewerben können sich Flächeneigentümerinnen und -eigentümer in Reinickendorf sowie deren Nutzungsberechtigte (z. B. soziale Einrichtungen, Hauseigentümer, Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften oder Wohnungseigentümergemeinschaften) mit Zustimmung der Eigentümerseite.
- Standortkriterien: Die Pflanzfläche darf nicht dem öffentlichen Straßenland gewidmet sein. Der Baum sollte nach Möglichkeit vom öffentlichen Raum aus sichtbar oder zugänglich sein. Mindestens ist jedoch eine ausreichende Grundstückszuwegung für den Transport und die Pflanzarbeiten erforderlich.
- Freiwilligkeit: Die Pflanzung muss zusätzlich zu eventuell bestehenden Auflagen (z. B. Ersatzpflanzungsverpflichtungen nach der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO) oder Festsetzungen in Bebauungsplänen) erfolgen.
- Standortanforderungen:
- Mindestens 16–24 m² freier Raum für die Entwicklung der arttypischen Baumkrone mit ausreichend Abstand zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
- Einhaltung der Grenzabstände von 1,5 m bzw. 3 m nach § 27 des Nachbarrechtsgesetzes Berlin (NachbG Bln).
- Mindestens 6 m² unversiegelte Baumscheibe sowie mindestens 12 m³ freier Wurzelraum ohne Leitungen oder Kabel (Gas, Strom, Abwasser). Für eventuelle Schäden haften die Grundstückseigentümer.
Pflanzung & Baumqualität
Jeder Baum wird in einer regionalen Baumschule in handelsüblicher Qualität (Hochstamm mit einer Stammhöhe von 2–3 m und einem Stammumfang von mindestens 10–14 cm) bezogen. Die Ausführung der fachgerechten Pflanzung erfolgt durch eine vom Umwelt- und Naturschutzamt beauftragte Gartenbaufirma in der Vegetationsruhe (von Oktober bis März).
Auswahl der Baumarten
Bewerbende wählen bei der Antragstellung zunächst passende Arten aus der untenstehenden Liste aus. Der Wunschbaum muss für die jeweiligen Standortverhältnisse (Bodenbeschaffenheit, Platzangebot, Lichtverhältnisse) geeignet sein. Die abschließende Eignungsprüfung und Festlegung der Baumart behält sich das Umwelt- und Naturschutzamt vor.
- Acer campestre (Feld-Ahorn)
- Acer platanoides (Spitz-Ahorn)
- Alnus glutinosa (Schwarz-Erle)
- Alnus incana (Grau-Erle)
- Betula pendula (Sandbirke)
- Carpinus betulus (Hainbuche)
- Castanea sativa (Ess-Kastanie)
- Corylus colurna (Türkische Baum-Hasel)
- Fagus sylvatica (Rotbuche)
- Fraxinus excelsior (Gemeine Esche)
- Fraxinus ornus (Blumen-Esche)
- Juglans regia (Walnuss)
- Malus sylvestris (Wildapfel)
- Morus alba (Weiße Maulbeere)
- Platanus x hispanica (Platane)
- Prunus cerasifera (Blutpflaume)
- Prunus mahaleb (Steinweichsel)
- Prunus padus (Traubenkirsche)
- Pyrus pyraster (Wildbirne)
- Quercus robur (Stiel-Eiche)
- Quercus petraea (Traubeneiche)
- Sorbus aucuparia (Gemeine Eberesche)
- Sorbus domestica (Speierling)
- Sorbus intermedia (Schwedische Mehlbeere)
- Sorbus torminalis (Elsbeere)
- Tilia cordata (Winterlinde)
- Ulmus laevis (Flatter-Ulme)
Mit der Pflanzung sind die Bäume durch die BaumSchVO als Ersatzbaum geschützt und werden in das Kataster aufgenommen.
Pflege & Bewässerung: Die fachgerechte Pflege obliegt den Bewerbenden. In der mehrjährigen Anwuchsphase müssen die Jungbäume während der Vegetationsperiode regelmäßig (alle 10–14 Tage mit ca. 80 Litern Wasser) bewässert werden. Bei Bedarf sind Pflegeschnitte oder Düngemaßnahmen durchzuführen.
Dokumentation: Nach der Pflanzung ist ein Foto vom Pflanzloch und der Pflanzung sowie in den ersten 4 Jahren jährlich ein Foto zum Beleg des Anwuchserfolgs per E-Mail an naturschutz@reinickendorf.berlin.de zu senden.
Bewerbung & Frist
Bewerbungen können inklusive Lageplan bis zum 30. September 2026 über unser Online-Formular eingereicht werden.
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Vergabe richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Bewerbungen von sozialen Einrichtungen werden vorrangig berücksichtigt.
Hier geht’s zur Bewerbung: Online-Formular Baumförderung