Am 30. Dezember 2018 ist die im Bezirk Reinickendorf erste soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Letteplatz“ in Kraft getreten.
Das Erhaltungsgebiet umfasst ca. 92 ha mit ca. 13.000 Einwohnern.
Soziale Erhaltungsverordnungen, auch bekannt als „Milieuschutzverordnungen“, haben das Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem bestimmten Gebiet zu erhalten und einer Verdrängung entgegenzuwirken bzw. dieser vorzubeugen.
Eine mögliche Verdrängung soll insbesondere durch teure Modernisierungsmaßnahmen, Veränderungen der Struktur einer Wohnung, der Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verhindert werden.