Sie können sich an den Bebauungsplanverfahren beteiligen. Es besteht im angegebenen Zeitraum die Möglichkeit die Bebauungsplanentwürfe einzusehen, sich die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen erläutern zu lassen und Stellungnahmen hierzu abzugeben. Das Ergebnis der Anhörung fließt in die weiteren Planungen ein. Ihre Anregungen nehmen wir gerne per E-Mail oder über das Beteiligungsformular entgegen.
Beteiligungsverfahren zu den Bebauungsplänen
Derzeit finden keine formellen Beteiligungen an Bebauungsplanverfahren statt.
Zuständigkeit
Frau Sellenthin
Gruppenleitung
- Raum: 218
- Tel.: (030) 90294-3031
- E-Mail Frau Sellenthin