Gewerbetreibende die ihren Hauptsitz im Bezirk Reinickendorf haben, können bei uns eine Eigenauskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Personen die hier nicht als Gewerbetreibende registriert sind, wenden sich bitte an das Bürgeramt.
So richten Sie Ihren Antrag an uns:
Der Antrag ist schriftlich und formlos an das Ordnungsamt Reinickendorf zu richten.
Für juristische Personen ist nur der gesetzliche Vertreter bzw. die gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft antragsberechtigt.
- Bei Gesellschaften, die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht der Anzeigepflicht nach § 14 der Gewerbeordnung unterliegen, ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
- Die Verwaltungsgebühr beträgt 13,00 €.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Verrechnungsscheck bei oder überweisen die Gebühr unter Angabe des Kassenzeichens 3400 / 11156 / 000 / “Name des Gewerbetreibenden” auf eines der folgenden Konten: