Auskünfte über Gewerbetreibende

Folgende Daten eines Gewerbetreibenden dürfen übermittelt werden:

  • Name
  • betriebliche Anschrift
  • angezeigte Tätigkeit

Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist zulässig, wenn der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Dazu muss sich der Betriebssitz des angefragten Unternehmens in Reinickendorf befinden.
Für den Fall, dass sich die Betriebsstätte des Unternehmens in einem anderen Verwaltungsbezirk befindet, richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an das zuständige Ordnungsamt.

Die Auskünfte sind gebührenpflichtig (10 Euro), bei Überprüfung vor Ort (15 Euro) und schriftlich zu beantragen.

Die Verwaltungsgebühren können auf folgende Konten überwiesen werden:

  • Geldinstitut

    IBAN-Nr.
    BIC

  • Postbank Berlin

    DE74100100100001335104
    PBNKDEFF100

  • Berliner Bank

    DE68100708480510063100
    DEUTDEDB110

  • Berliner Sparkasse

    DE56100500002050005000
    BELADEBE

Bitte unbedingt beachten, dass auf dem Überweisungsträger

das Kassenzeichen 3400 / 11105 / 103 sowie der Auskunftsersuchende angegeben werden müssen.

Die Zahlung ist auch während der Sprechzeiten bar oder per EC-Karte möglich.
Bitte beachten Sie, dass ein Einzug per Lastschriftverfahren leider nicht erfolgen kann.

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eAuskunft - die Online-Gewerbeauskunft

Berlin bietet mit der eAuskunft als erste deutsche Großstadt eine durchgängige Online-Auskunft aus dem Gewerberegister an. Sie können frei in den Grunddaten der Berliner Unternehmen suchen. Sofern Sie weitere Angaben zu einem Unternehmen benötigen, müssen Sie sich hierfür registrieren lassen. eAuskunft - die Online-Gewerbeauskunft