Gewerbe

Wichtige Information:

Persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf erfolgt während der Sprechzeiten nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.

Hinweise zur Erreichbarkeit des Ordnungsamtes

Aufgrund der aktuellen Entwicklung zur Ausbreitung des Corona-Virus müssen Vorkehrungen getroffen werden, die einen weiteren Dienstbetrieb ermöglichen und potentielle Infektionsrisiken auch für die Bürgerinnen und Bürger minimie-ren.
Hierfür wird der Publikumsverkehr im Dienstgebäude Lübener Weg nur noch über eine Terminvergabe erfolgen.
Dienstleistungen des Ordnungsamtes können entweder telefonisch, online oder per Post bzw. E-Mail beantragt und auch bearbeitet werden.
Vordrucke finden Sie auf den Internetseiten des Ordnungsamtes oder können auf telefonische Nachfrage zugeschickt werden.
Alle nicht zwingend erforderlichen Termine werden abgesagt. Dies gilt auch für Hundevorführungen, sofern keine anderslautende Mitteilung erfolgt.

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Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gewerberechts vom 05.03.2021

  • Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gewerberechts

    PDF-Dokument (40.5 kB)

Hinweise

Wenn Sie Gewerbetreibender im Bezirk Reinickendorf sind oder es werden wollen, sind wir Ihre Ansprechpartner. Unsere Aufgaben und Zuständigkeiten sind:

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Über das Online-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin können Sie Anliegen rund um Ihr Unternehmen abwickeln. Sie können beispielsweise ohne Behördengänge ein Gewerbe in Berlin anmelden, ummelden oder abmelden. Das Portal können Sie rund um die Uhr nutzen.

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