Gaststättenangelegenheiten, Spielrecht, Straßenfeste (auch Messen, Märkte, Ausstellungen)
Zuständigkeit nach Straßen:alphabetisch nach Straßen | Sachbearbeiter | Telefon | Zimmer |
A – K | Herr Schmidt | (030) 90294-2966 | 108 |
L – Z | Frau Siwek | (030) 90294-2955 | 109 |
L – Z | Frau Dzelo | (030) 90294-2967 | 109 |
Für die Bearbeitung sind erforderlich:
- Antragsformular für eine Gaststättenerlaubnis
- Personalausweis oder Pass (zur Einsichtnahme), bei Nicht– EU-Ausländern eine zur selbständigen Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis,
- Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, sofern der Antragsteller dort eingetragen ist
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde für den Antragsteller (zu beantragen bei jedem Bürgeramt)
- Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin – IHK), Anmeldung im Service-Center der IHK, Fasanenstr. 85, 1. Etage, 10623 Berlin, (U- und S-Bhf. Zoologischer Garten). Online-Anmeldung unter www.ihk-berlin24.de Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Der Unterrichtungsnachweis ist gebührenpflichtig. Info.-Tel.: 31 51 0-359
- Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag (Original und Kopie)
- Grundrisszeichnung des gesamten Betriebes im Maßstab 1:100, bei kleineren Betrieben 1:50
Bei Antragstellung ist eine Verwaltungsgebühr zu zahlen. Die Höhe ist abhängig vom Bearbeitungsaufwand und auf den Einzelfall bezogen
Antragstellern, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der beantragten (endgültigen) Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden (vorläufige Erlaubnis). Die vorläufige Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und ihre Gültigkeitsdauer kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden. Bearbeitungszeit bis zur Erteilung bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen 1 Woche.
Weitere Informationen siehe: