- Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt eines Kindes
- Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung gegenüber des Kindes
- Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts unverheirateter Eltern
- Unterhaltsurkunden unter anderem auf Anforderung von Rechtsanwälten
Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (KBV)
Inhaltsverzeichnis
Was bietet die Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (KBV)?
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Beurkundungen
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Beratung
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten
- Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt für allein betreuende Elternteile (§ 1615 l BGB)
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Beistand
- Beistand zur Feststellung einer Vaterschaft
- Beistand beim Geltend machen von Unterhaltsansprüchen für Minderjährige
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Amtshilfe
- Amtshilfe für ausländische Behörden zugunsten von Kindern, deren Väter in Reinickendorf leben
- Allgemeine Amtshilfe u.a. Beurkundungsersuchen anderer Jugendämter bei auswärtigem Wohnsitz des Kindes
- Falls das Kind an einem anderen Ort geboren wurde, holt das Wohnort-Jugendamt die Daten über Amtshilfe direkt beim Geburtsort-Jugendamt ein.
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Auskünfte aus Sorgeregister
- Die Auskunft aus dem Sorgeregister (ehemals Negativbescheinigung genannt) dient alleinsorgeberechtigten, nicht verheirateten Müttern als offizieller Nachweis gegenüber Behörden, Ärzten oder Kitas. Sie wird kostenfrei vom Jugendamt ausgestellt.
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Führen des Sorgeregisters
- Das Sorgeregister ist ein offizielles Verzeichnis, das von jedem deutschen Jugendamt geführt wird. Es dokumentiert, wem die elterliche Sorge für ein Kind zusteht.
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Vormundschaft und Pflegschaftsangelegenheiten
Eine Vormundschaft durch das Jugendamt (Amtsvormundschaft) greift, wenn die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind ruht, entzogen wurde oder die Eltern verstorben sind. Das Jugendamt wird vom Familiengericht als gesetzlicher Vertreter eingesetzt, um die Interessen des Kindes in allen Lebens- und Rechtsbereichen zu wahren.
Auch andere Personen können ehrenamtlicher Vormund werden. Melden Sie sich bei Interesse unter: BA.RDF121505@reinickendorf.berlin.de
Eine Pflegschaft beim Jugendamt ist eine gesetzliche Maßnahme, bei der das Familiengericht das Jugendamt (als Amtspfleger) mit der rechtlichen Vertretung für bestimmte Teilbereiche der elterlichen Sorge betraut. Dies greift, wenn Eltern vorübergehend oder dauerhaft verhindert sind oder ihnen das Sorgerecht in Teilbereichen entzogen wurde.
Während eine Vormundschaft also die vollständige elterliche Sorge und gesetzliche Vertretung umfasst, ist die Pflegschaft auf bestimmte Aufgabenbereiche beschränkt (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge).
Termine vereinbaren
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Beurkundung vor der Geburt eines Kindes
- Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt
- Beurkundung des gemeinsames Sorgerechts für unverheiratete Eltern
Telefonnummern zur Terminvereinbarung:
(030) 90294 -6249
(030) 90294 -6250E-Mail: KBV@reinickendorf.berlin.de
Wichtige Hinweise:
Melden Sie sich bitte rechtzeitig, mindestens zwei Monate vor der Geburt des Kindes, um einen Termin zu vereinbaren!
Bitte beachten Sie außerdem, dass mindestens ein Elternteil in Reinickendorf gemeldet sein muss.
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Beurkundung nach Geburt eines Kindes
- Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt
- Unterhaltsverpflichtung
- gemeinsamen Sorgerechts für unverheiratete Eltern
Telefonnummern zur Terminvereinbarung:
(030) 90294 -6285
(030) 90294 -6270Bitte senden Sie für die Terminvereinbarung die unten angegebenen Unterlagen per E-Mail an den Bereich “Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung” des Jugendamtes. Anschließend werden Sie telefonisch für die Terminvereinbarung kontaktiert.
E-Mail: KBV@reinickendorf.berlin.de
Bei Kontaktaufnahme per E-Mail hinterlassen Sie bitte eine Rückrufnummer.
Wichtiger Hinweis: Die Zuständigkeiten für Beistandschaften und Beurkundungen nach der Geburt richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes.
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Termin für Beistandschaft vereinbaren
- zur Feststellung der Vaterschaft
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Minderjährige
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheite
- Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung
- Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt für allein betreuende Elternteile (§ 1615 l BGB)
- Unterhaltsurkunden u.a. auf Anforderung von Rechtsanwälten
Telefonnummern zur Terminvereinbarung:
(030) 90294 -6285
(030) 90294 -6270 -
Amtshilfe und Auskünfte aus dem Sorgeregister (ehemals Negativbescheinigungen)
- Falls das Kind an einem anderen Ort geboren wurde, holt das Wohnort-Jugendamt die Daten über Amtshilfe direkt beim Geburtsort-Jugendamt ein.
- Die Auskunft aus dem Sorgeregister (ehemals Negativbescheinigung genannt) dient alleinsorgeberechtigten, nicht verheirateten Müttern als offizieller Nachweis gegenüber Behörden, Ärzten oder Kitas. Sie wird kostenfrei vom Jugendamt ausgestellt.
Bitte rufen Sie an:
Tel.: (030) 90294 6249
Tel.: (030) 90294 6250oder schreiben eine E-Mail: KBV@reinickendorf.berlin.de
Bei Kontaktaufnahme per E-Mail hinterlassen Sie bitte eine Rückrufnummer.
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Unsere Besuchszeiten offene Sprechstunde
offene Sprechstunden immer:
- Dienstag von 9 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 16 bis 18 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns auch außerhalb der Sprechzeiten unter:
(030) 90294 6249
(030) 90294 6250
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
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Unterlagen für Beurkundungen vor der Geburt Ihres Kindes
- Kopie der Ausweisdokumente der Eltern
(Personalausweis Vorder- und Rückseite oder Pass mit Meldebescheinigung) - Geburtsurkunde des Kindesvaters (wenn vorhanden)
- Angaben über den aktuellen Familienstand der Mutter
- Mutterpassseite mit errechneten Entbindungstermin
- Telefonnummer zur Kontaktaufnahme oder Rücksprachen
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
KBV@reinickendorf.berlin.de
oder per Post an:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Jugend und Familie
KBV
Eichborndamm 215
13437 Berlin - Kopie der Ausweisdokumente der Eltern
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Unterlagen für Beurkundungen nach der Geburt Ihres Kindes
- Kopie Ausweisdokumente der Eltern
(Personalausweis Vorder- und Rückseite oder Pass mit Meldebescheinigung) - Geburtsurkunde des Kindesvaters (wenn vorhanden)
- Angaben über den aktuellen Familienstand der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes
- Telefonnummer zur Kontaktaufnahme oder Rücksprachen
Bitte senden Sie die Unterlagen an: Beistandschaften@reinickendorf.berlin.de
oder per Post an:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Jugend und Familie
KBV
Eichborndamm 215
13437 Berlin - Kopie Ausweisdokumente der Eltern
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Unterlagen für Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Pass mit Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde des Kindes
Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit den Unterlagen per E-Mail an:
KBV@reinickendorf.berlin.de
oder per Post an:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Abt. Jugend und Familie
KBV
Eichborndamm 215
13437 BerlinAnschließend erhalten Sie die Bescheinigung per Post.
Erklärvideo zum Thema Vormundschaften
Formate: video/youtube
Alle Fragen zum Thema Vormundschaft werden in diesem Erklärvideo anhand von Erics Geschichte beantwortet. Es wird ein Überblick gegeben, um das komplexe Thema der Vormundschaft zu verstehen.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Jugendamt
Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
- Tel.: 030 90294 6249
- Tel.: 030 90294 6250
- Fax: 030 90294 6324
- E-Mail Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
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