Verfahrenslotse Reinickendorf - Beratung für Inklusion junger Menschen

kleinder Junge mit Sitzhilfe in der Kita

Was ist ein Verfahrenslotse?

Junge Menschen mit Behinderung und ihre Familien haben es im Alltag oft schwer. Das Leben besteht aus Kita, Schule und Freizeit. Um überall mitmachen und mit Problemen umgehen zu können, gibt es frühzeitig Hilfsangebote für diese junge Menschen und ihre Familien. Diese Hilfe wird Eingliederungshilfe genannt.

Für Eingliederungshilfen können verschiedene Behörden zuständig sein, was es für Betroffene oft schwierig macht, den Überblick zu behalten.
Ein Verfahrenslotse ist eine Ansprechperson, die junge Menschen mit (drohender) Behinderung, deren Familien und Angehörige berät und dabei unterstützt passende Eingliederungshilfen zu erhalten.

Aufgaben des Verfahrenslotsen

  • berät zu den Angeboten der Eingliederungshilfe nach dem Gesetz (SGB VIII und SGB IX)
  • erklärt Verfahrensabläufe, Bescheide und übersetzt Fachbegriffe
  • hilft Anträge zu stellen
  • berät im Fall der Ablehnung einer Eingliederungshilfe (hilft beim Widerspruchsverfahren)
  • begleitet als Vertrauensperson zu schwierigen Gesprächen
  • informiert und vermittelt zu anderen Unterstützungsangeboten und Ansprechpersonen

Arbeit im Interesse des jungen Menschen

Der Verfahrenslotse arbeitet immer als Interessenvertretung für den betroffenen jungen Menschen.

  • vertraulich: Besprochene Inhalte werden nicht ohne Erlaubnis an andere Personen oder Behörden weitergegeben.
  • unabhängig: Er arbeitet für die jungen Menschen und ihre Interessen und nicht für die Ämter. Diese Unabhängigkeit gilt auch für die Arbeit im Jugendamt.
  • kostenfrei: Das heißt, dass man nicht für die Beratung bezahlen muss.
  • jeder Zeitpunkt: Der Verfahrenslotse kann vor, während und nach der Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Wer kann sich beraten lassen?

  • junge Menschen bis zum 27. Geburtstag
  • Eltern, Pflegeeltern und Personensorgeberechtigte (Vormund)
  • andere Personen, die für die Erziehung des Kindes verantwortlich sind

Fachbegriffe einfach erklärt

  • Was bedeutet drohende Behinderung?
    Eine Behinderung kann dann drohen, wenn abzusehen ist, dass der junge Mensch in Zukunft am Leben nur eingeschränkt oder gar nicht teilhaben kann. Das kann der Fall sein:
    • wenn sich Ihr Kind mit schweren oder lebenzeitverkürzenden Erkrankungen im Krankenhaus befindet
    • wenn Ihr Kind in einer psychiatrischen Einrichtung ist
    • wenn Sie als junger Mensch, Eltern oder Fachkraft davor Sorge haben oder schon erkennen können, dass die Schwierigkeiten in der Kita, Schule oder Ausbildung noch größer werden könnten
    • wenn langwierige und umfangreiche Diagnoseverfahren gestartet sind
  • Was ist Eingliederungshilfe?

    Eingliederungshilfen sollen Menschen die Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen.
    Sie sollen dafür sorgen, dass junge Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt in der Schule, im Beruf oder im sozialen Leben mitmachen können. Die Hilfen können zu Hause, draußen oder in Einrichtungen stattfinden. Also dort, wo der junge Mensch Unterstützung braucht.

  • Was bedeutet SGB VIII und SGB IX?

    Für Kinder gibt es zwei gesetzliche Grundlagen, um Eingliederunghilfen und Teilhabeleistungen zu erhalten. Abhänging von der Art der Behinderung sind diese entweder im 8. oder 9. Sozialgesetzbuch ( SGB VIII und SGB IX) zu finden. Wenn Sie unsicher sind, welches Gesetz auf Sie zutrifft, hilft Ihnen der Verfahrenslotse.

Kontakt zur Reinickendorfer Verfahrenslotsin

Stefanie Rüffer

Termine nach Vereinbarung

Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail

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